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FP macht Flüchtlingskrise erneut zum Justiz-Fall

Heute Redaktion
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Flüchtlinge betreten einen Zug am Bahnhof in Nickelsdorf (Archivbild).
Flüchtlinge betreten einen Zug am Bahnhof in Nickelsdorf (Archivbild).
Bild: Reuters

Den Fall Matteo Salvini nimmt die FPÖ zum Anlass, eine alte Sachverhaltsdarstellung von 2015 nochmals einzubringen. Sie richtet sich gegen Werner Faymann, Johanna Mikl-Leitner, die ÖBB und das Bundesheer.

Italiens ehemaliger Innenminister Matteo Salvini wird wegen seines Umganges mit Geflüchteten bald vor Gericht stehen. Die FPÖ ärgert das sehr, für den freiheitlichen Klubchef Herbert Kickl stehen die Falschen vor Gericht - lieber solle die Staatsanwaltschaft gegen die österreichischen Verantwortlichen 2015 ermitteln.

Kickl will Flüchtlingshelfer vor Gericht bringen

Die FPÖ bringt deshalb eine alte Sachverhaltsdarstellung von 2015 nochmals ein - in aktualisierter Form. Sie richtet sich gegen den damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), den damaligen Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) und die ÖBB (damals mit Chef Christian Kern).

"Diejenigen, die ihre Heimat schützen, wie Matteo Salvini, werden vor Gericht gebracht. Diejenigen, die genau das Gegenteil gemacht haben, müssen sich nicht verantworten?", ärgert er sich: "Faymann, Mikl-Leitner und Co. haben damals dem Massenansturm von Migranten Tür und Tor geöffnet."

"Staatlich beauftragte Schlepperei"

Dadurch, dass Flüchtlinge damals ohne Registrierung und die sonst üblichen Kontrollen nach Österreich und durch Österreich hindurch nach Deutschland transportiert wurden, hätten die Verantwortlichen unter anderem das Fremdengesetz gebrochen.

Die Regierung, die ÖBB und das Heer hätten "staatlich beauftragte Schlepperei" betrieben, formulierte es der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2015.

Damals eingestellt

Welche Chancen hat dieser Vorstoß der FPÖ? Das wird man noch sehen.

Die erste Sachverhaltsdarstellung von 2015 wurde nach zehnmonatiger Prüfung jedenfalls von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingestellt. Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Verstöße gegen das Fremdenpolizeigesetz haben sich damals nicht erhärtet.

Im Einstellungsbeschluss der WKStA hieß es damals, dass die Maßnahmen der Regierung, der ÖBB und des Bundesheeres rechtskonform gewesen seien, weil es sich um eine "Notsituation" gehandelt habe. Dazu zitierte die Behörde unter anderem auch den Verfassungsdienst, der Ende 2015 "Notsituationen" durch den "Massenansturm an Flüchtlingen" feststellte und die gesetzten "staatlichen Handlungen" für rechtskonform befand.

So sei auch der Transport der Geflüchteten notwendig und rechtmäßig gewesen. Kontrollen, wie die FPÖ sie verlangt hatte, hätten zu massiven Rückstaus geführt.