Coronavirus

Impfbefreiung kaum möglich – das rät FPÖ Ungeimpften

So gut wie unmöglich schätzt die FPÖ die Chance ein, eine Impfbefreiung zu bekommen. Sie klagt, dass selbst akute Schübe kein Ausnahmegrund seien.
Rene Findenig
10.02.2022, 21:30

FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak appellierte am Donnerstag erneut an die Bundesregierung, die Corona-Impfpflicht zu überdenken. "Der Schutz der vorhandenen Impfstoffe gegen Omikron ist kaum noch vorhanden, und noch weiß niemand, welche Virusmutation im Herbst kommen wird", so Kaniak in einer Aussendung. Harte Kritik übt er an mehreren Punkten des Gesetzes – und vor allem an den Ausnahmegründen. Sie seien "teilweise ein Hohn", so der freiheitliche Politiker.

Für den Bürger sei es laut Kaniak kaum möglich, überhaupt an eine Impfbefreiung zu kommen. So gebe es in Österreich zu wenige Amts- und Pandemieärzte und eine Überempfindlichkeit gegen Inhaltsstoffe als Ausnahmegrund helfe wenig, wenn es entweder keine exakte Auflistung der Impf-Inhaltsstoffe gebe oder keine es nicht möglich sei, "vorab zu testen, ob jemand darauf allergisch reagiert". Außerdem sei es Ungeimpften "kaum möglich, eine Bezirkshauptmannschaft zu betreten".

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Scharfe Worte setzt es bei der Impfpflicht auch wegen Nebenwirkungen und Erkrankungen. Wer nach den ersten beiden Corona-Impfungen schwere Nebenwirkungen hatte, "der wird auch zur Booster-Impfung gezwungen", so Kaniak, weil nur ein dauerhafter Schaden eine schwerwiegende Nebenwirkung darstelle. "Wer unter chronisch entzündlichen Erkrankungen wie Urtikaria" leide, sei nur während eines akuten Schubs vor der Impfung geschützt, so Kaniak, unmittelbar danach gelte die Impfpflicht. Dabei stehe die Corona-Impfung im Verdacht, ebensolche Schübe auszulösen, so Kaniak.

Nicht nachvollziehbar sei für ihn auch, dass Genesene selbst mit Antikörpern nur für 180 Tage nach einer überstandenen Infektion von der Impfpflicht ausgenommen seien und dass der Impfstoff Sputnik V nicht anerkannt werde. Ungeimpften rät Kaniak, ihre Ausnahmen-Unterlagen an die Behörde zu schicken und "entsprechende Befunde immer mitzuführen und bei einer Kontrolle anzugeben, dass man keine Befreiung erhalten konnte, weil es einfach keinen Ansprechpartner gibt".