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Frau (39) fuhr 71 Tage lang ohne Vignette über Autobahn

Maxim Zdziarski
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Symbolfoto
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(Bild: picturedesk.com)

Eine dreifache Mama aus Korneuburg kaufte letzten Sommer ein Auto mit einer vermeintlichen Vignette. Nach 71 Tagen flatterten erste Strafen ins Haus.

Die 38-jährige Jassmien, dreifache Mutter, kaufte sich im Juli 2019 zum ersten Mal in ihrem Leben ein Auto. Der Verkäufer erzählte ihr, dass das Fahrzeug eine digitale Vignette hätte. Die Niederösterreicherin informierte sich nicht genauer, sondern nahm die Info gutgläubig zur Kenntnis und benutzte fortan die Autobahn regelmäßig mit ihrem neuen Fahrzeug. 

Am 3. Oktober 2019, also 71 Tage nach der ersten Kontrolle, bekam die 38-Jährige von der Asfinag eine Zahlungsaufforderung, weil sie im Juli 2019 ohne Vignette über die Autobahn fuhr. "Ich habe die Strafe sofort einbezahlt und mir eine neue gültige Vignette gekauft," so Jassmien im "Heute"-Talk. Noch im selben Monat folgten zwei weitere Mautstrafen, die alle im Juli begangen worden sind - und auch diese bezahlte die Frau. 

"Unwissen schützt vor Strafe nicht, das weiß natürlich auch ich. Aber nachdem ich schon etliche Strafen bezahlt hatte, bat ich die Asfinag um eine kulante Lösung für meine Situation. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie oft ich in den Monaten ohne Vignette die Autobahn benutzte und welche Kosten jetzt auf mich zukommen könnten", erzählt die dreifache Mutter. Seitens der Asfinag war das allerdings nicht möglich. Erst nachdem Jassmien einen Anwalt einschaltete, wurde eine weitere Strafe auf Kulanz erlassen.

"Habe Angst um Existenz"

Anfang Februar 2020 bekam Jassmien von der Asfinag ein weiteres Schreiben: Zwei Ersatzmautforderungen wurden storniert und an die Behörde weitergeleitet. Diese wiederum leitet ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Entsprechende Zahlungsaufforderungen bekam die 38-Jährige laut eigenen Angaben seitens des Asfinag aber nicht. Nun sind wieder über 660 Euro offen. 

Die Dreifach-Mama bekommt lediglich Kinderbetreuungs- und Arbeitslosengeld. Die offenen Strafen kann sie sich schlichtweg nicht leisten: "Ich habe Angst um meine Existenz und weiß nicht, woher ich das Geld nehmen soll." 

Im Juli gab es zu dem Fall eine Anhörung, bei der die beiden Parteien eingeladen waren ihre Argumente nochmals vorzutragen. Der Ausgang war für Jassmien aber alles andere als positiv: "Ich habe die Anhörung leider verloren. Es hat nur gezählt, dass ich keine Vignette hatte. Dass die Asfinag aber über 10 Wochen lang wartete bis eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde, war uninteressant, wie auch alle anderen Argumente."

Asfinag: "Behörde ist zuständig"

"Heute" fragte bei der Asfinag genauer nach, was es mit dem Fall auf sich hat. "Die beiden zuletzt versandten Zahlungsaufforderungen wurden nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen. Da es sich bereits um ein laufendes Verwaltungsstrafverfahren handelt, obliegt die Beurteilung über die Weiterverfolgung in diesem Fall ausschließlich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde", so Pressesprecher Christoph Pollinger in einer schriftlichen Stellungnahme. 

Weiters heißt es: "Es tut mir leid, dass wir hier aufgrund der festgelegten Regelungen keine Möglichkeit haben, in ein laufendes Verfahren einzugreifen. Wir können der Frau nur noch empfehlen, Einspruch bei der Behörde einzulegen und den Sachverhalt auf diesem Wege nochmals darzulegen."