Eine 50-jährige Frau bestellte sich im Internet eine "Überraschungskugel" zu sich nach Hause. Sie ging laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Bern davon aus, dass es sich dabei um Alltagsgegenstände handelt. Doch weit gefehlt: In der Kugel befanden sich stattdessen verbotene Waffen, wie die Zollmitarbeiter feststellten.
Die Zöllner fanden in der Kugel einen Elektroschocker, zwei Schlagringe, ein Kubotan, ein Messer in Kamm und ein Pfefferspray. Dass es sich beim Inhalt der "Überraschungskugel" nicht um Alltagsgegenstände handelt, hätte die Frau im Rahmen der Bestellung laut Staatsanwaltschaft bei genauerer Abklärung erkennen können und müssen.
Durch die Bestellung ließ sie die Waffen ins Schweizerische Staatsgebiet bringen. Die 50-Jährige wurde nun wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Einfuhr von verbotenen Waffen für schuldig erklärt. Sie erhielt allerdings wegen ihres Irrtums eine Strafmilderung.
Sie wird mit einer Buße in Höhe von 500 Franken bestraft und muss zusätzlich 200 Franken an Gebühren zahlen – in Summe umgerechnet etwa 730 Euro. Die sichergestellten Waffen werden beschlagnahmt und werden von der Kantonspolizei Bern vernichtet.
Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz insgesamt 3.430 Personen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt, wie die Urteilsstatistik zeigt. Davon waren 3.189 Männer und 216 Frauen.
Nicht nur beim Geschlecht, auch bei der Herkunft der Verurteilten gibt es Unterschiede. 1.551 waren Schweizer Staatsbürger, während 1.854 Ausländer waren. 35 Verurteilte hatten einen unbekannten Aufenthaltsstatus.