Österreich

Frau hatte monatelang Schmerzen, erhält dafür 2.500 €

Beim Entfernen der Kupferspirale brach bei einer Kärntnerin ein Seitenärmchen. Die Frau litt monatelang unter Schmerzen, verklagte den Hersteller.

Christine Ziechert
Bei den fehlerhaften Chargen brachen Seitenärmchen ab (Symbolbild).
Bei den fehlerhaften Chargen brachen Seitenärmchen ab (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Wie "Heute" schon mehrfach berichtete, brachen aufgrund eines Materialfehlers die Seitenarme von Spiralen einiger Chargen der spanischen Firma Eurogine. Bei vielen Betroffenen blieben die abgebrochenen Ärmchen in der Gebärmutter stecken. Schmerzhafte Eingriffe, eine operative Entfernung unter Vollnarkose bis hin zu ungewollten Schwangerschaften waren die Folge.

Laut dem Verbraucherschutzverein (VSV) wurden in Österreich rund 28.000 Spiralen der defekten Chargen verkauft. Wie die Studie eines Innsbrucker Gynäkologen zeigt, brachen bei 68 Prozent der Spiralen die Seitenarme, Eurogine spricht von nur 6,94 Prozent. Insgesamt wären daher nach den Berechnungen des Gynäkologen rund 19.000 Frauen in Österreich betroffen. "Erst zehn Prozent haben sich bei uns gemeldet", meint VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

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    Erst dritter Arzt konnte Teil entfernen

    Derzeit laufen mit Unterstützung des VSV und der Arbeiterkammer (AK) zahlreiche Klagen gegen Eurogine, darunter auch eine Betroffene aus Kärnten. Die Frau ließ sich im Jahr 2019 die Kupferspirale von ihrer Gynäkologin entfernen. Dabei brach ein Seitenarm, dieser blieb in ihrem Körper stecken.

    Die Kärntnerin litt monatelang unter Schmerzen – erst der dritte Facharzt konnte das Seitenärmchen mittels Operation im Jahr 2020 entfernen. Die Frau klagte und bekam nun vor kurzem vom Bezirksgericht Klagenfurt Recht. "Das Gericht bestätigte nun unter Hinzuziehen eines Sachverständigen, dass der Frau durch die entstandenen physischen und psychischen Schmerzen ein Schadenersatz von 2.500 Euro zusteht", erklärt Herwig Höfferer von der AK Kärnten. Eurogine muss zudem die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.