Pyhrn-Autobahn

Frau kauft Vignette, muss sofort Autobahn-Strafe zahlen

Anfang Jänner fuhr eine Frau über die A9 in der Steiermark, zuvor hatte sie sich eine Tagesvignette gekauft. Trotzdem wurde sie nun abgestraft. 

Robert Cajic
Frau kauft Vignette, muss sofort Autobahn-Strafe zahlen
Für Svenja ist der Grund des Bußgeldes ein Rätsel.
Leserreporter

Am 8. Jänner fuhr "Heute"-Leserin Svenja auf die Phyrn-Autobahn (A9) bei Rottenmann (Steiermark) auf, dafür kaufte sie sich nach der Arbeit ein Autobahn-Pickerl. Dieses löste sie um 15.17 Uhr ein. Kurios: Exakt eine Stunde zuvor soll sie bereits auf der A9 unterwegs gewesen sein. Kostenpunkt: 120 Euro!

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Leserin empört: "Muss sich um Fehler bei Zeitumstellung handeln!"

Wochen später erhielt die Pkw-Lenkerin einen Brief der ASFINAG – in diesem wurde sie dazu aufgefordert, eine Ersatzmautgebühr von 120 Euro einzuzahlen. Für die Steirerin ist diese Strafe nicht nachvollziehbar: "Ich habe extra vor der Autobahnauffahrt bei einer Tankstelle gehalten und mir eine Vignette gekauft. Es muss sich hier um einen Fehler bei der Zeitumstellung handeln!"

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    Leserin Svenja fuhr Anfang Jänner über die Phryn-Autobahn (A9).
    Leserin Svenja fuhr Anfang Jänner über die Phryn-Autobahn (A9).
    Leserreporter

    Auf Anfrage von "Heute" dementierte die ASFINAG Steiermark einen Fehler ihrer Kontrollgeräte: "Wir haben diesen Fall ganz genau geprüft, ein Problem mit der Zeitumstellung können wir jedenfalls ausschließen."

    Kurios: Bis kurz nach 15 Uhr befand sich die Autofahrerin an besagtem Tag noch in der Arbeit, laut des ASFINAG-Schreibens soll sie aber bereits um 14.17 Uhr über die A9 gefahren sein. Wieso die Strafe letztendlich in Svenjas Postkasten eintrudelte, bleibt wohl ein Geheimnis. Die Ersatzmautgebühr von 120 Euro hat sie jedenfalls in der Zwischenzeit bezahlt.

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      Auf den Punkt gebracht

      • Eine Frau kaufte eine Tagesvignette für die Pyhrn-Autobahn, wurde jedoch trotzdem mit einer Strafe von 120 Euro belegt, da sie angeblich eine Stunde zuvor ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs gewesen sei
      • Die Frau ist empört und behauptet, es müsse sich um einen Fehler bei der Zeitumstellung handeln, doch die Autobahngesellschaft bestreitet dies
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