Oberösterreich

Frau landet in Strafanstalt, weil sie um Hilfe rief

Eine psychisch kranke Pensionistin rief am Balkon um Hilfe. Sie wurde verhaftet und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Stefanie Riegler
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Die Frau wurde aus kuriosen Gründen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (Symbolbild).
Die Frau wurde aus kuriosen Gründen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (Symbolbild).
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Eine brennende Kerze und ein Hilfeschrei auf einem Balkon in Vöcklabruck im oberösterreichischen Hausruckviertel wurden unter kuriosen Umständen zum Fall für die Justiz. Eine psychisch kranke Pensionistin landet daraufhin für unbestimmte Zeit im Maßnahmenvollzug, seit Monaten wird sie isoliert. Ihr Sohn spricht von Justizversagen.

Frau leidet an paranoider Schizophrenie

"Der Falter" berichtet in seiner Mittwoch-Ausgabe ausführlich über den Fall. Doch was war geschehen? Brigitta P. leidet seit vielen Jahren an paranoider Schizophrenie. Unzählige Aufenthalte in der Psychiatrie hat sie bereits hinter sich. Die 63-jährige Frau lebt allein in Vöcklabruck. Aufgrund des Lockdowns im Frühjahr wurden die Besuche von Heimhilfen und Freunden immer weniger. Ihr Zustand verschlimmerte sich, ihre Medikamente nahm sie nur unregelmäßig. Sie kam daheim nicht mehr zurecht.

"Hilfe, holts die Feuerwehr"

Der konkrete Vorfall ereignete sich am 24. Juli. "Holts die Feuerwehr, holts die Rettung, oder ich zünd das Papier an, und dann brennt das ganze Haus. Papier brennt, Papier brennt. Rufts die Feuerwehr. Hilfe, hilfe", soll die verwirrte Frau am Balkon in der Nacht gerufen haben. Ihr Hilfeschrei wurde unter kuriosen Umständen zu einer Straftat erklärt, berichtet "Der Falter".

Eine Zeugin aus der Nachbarschaft meldet sich bei der Polizei, spricht aber nur von "Schreien". Von Flammen oder Rauch ist nichts zu sehen. Die Streife "Vöcklabruck 2" rückt aus und trifft Brigitta P. nur im Nachthemd in der Wohnung an. Sie wirkt verwirrt.

Gegenüber den Beamten gab sie an, "dass sie Feuer gelegt hätte, um Besuch zu kriegen". In der Wohnung seien ein paar Grabkerzen gestanden, aber die hätten nicht gebrannt, gaben die Polizisten zu Protokoll. Feuer war keines zu sehen, auch hätten sie keinen Rauch gerochen.

Später entdeckten die Beamten, aber einen Brandfleck auf einem Couchtisch und die Tablettenschachteln. Sie rufen den Arzt der Pensionistin an, der ein amtsärztliches Gutachten, das die Einweisung in die Psychiatrie ausstellt. Da aber eine Nachbarin in einer Einvernahme behauptet, sie habe aus Brigittas Wohnung "rauckelnden Geruch" wahrgenommen, kommt die 63-Jährige in U-Haft.

Wie aus einem Protokoll hervorgeht, "hat sie versucht, eine Feuersbrunst herbeizuführen, indem sie ihren Wohnzimmertisch (mit der Kerze) in Brand zu setzen versuchte". Auch die Hilfeschreie wären eine "gefährliche Drohung" gewesen.

Badezimmer geflutet

Brigitta wird in eine Gefängniszelle der Justizanstalt Wels überstellt, später bringt man sie auf die geschlossene Psychiatrie des Kepler-Universitätsklinikums Linz. Aufgrund mehrerer Vorfälle wurde sie dort als Gefahr klassifiziert und die ersten zwei Wochen (wegen Corona) von anderen Patienten isoliert. Sie flutete ihr Badezimmer, attackierte das Personal oder schüttete Pflegern Saft ins Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Wels verordnet die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Für den Sohn Thomas Wallerberger war diese Anklage ein Schock. Er habe darauf vertraut, dass das Gericht die Sache wieder zurechtrücken und dass seine Mutter in der Psychiatrie aufgenommen werde, wie er gegenüber dem "Falter" angab.

Keine Besuche erlaubt

Beim Schöffenprozess am 20. Oktober kommen nur Nachbarn, die Gutachterin und Polizisten zu Wort. Brigitta P. wird für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Besuche werden verboten. Die Familie protestiert.

"Da es sich bei den PatientInnen der Forensik um eine besonders gefährdete, vulnerable und schützenswerte Patientengruppe in einem geschlossenen System handelt, in das eine Infektionseinschleppung nach Möglichkeit verhindert werden muss, sind auch besonders umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich", erklärt Vorständin der forensischen Psychiatrie-Abteilung, Adelheid Kastner.

Die Anwältin von Brigitta P., Julia Kolda, möchte den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen. Erst kürzlich wurde der Pensionistin erstmals Besuch bewilligt. Alle 14 Tage für eine Stunde.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com