Dieser Anruf ließ bei einer Kärntnerin alle Alarmglocken läuten. Die in Teilzeit beschäftigte Frau wurde nach rund 13 Jahren ganz plötzlich und ohne Angeben von Gründen gekündigt. Vor der Kündigung wurde der Arbeitnehmerin noch Kurzarbeit in Aussicht gestellt.
Nach dem unerwarteten Jobverlust wandte sich die Mutter eines minderjährigen Kindes an die Arbeiterkammer in Kärnten. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts wurde die Kündigung schließlich vor Gericht angefochten. "Aufgrund der schlechten Chancen am Arbeitsmarkt in naher Zukunft eine neue Arbeitsstelle zu finden sowie die Betreuungspflicht eines minderjährigen Kleinkindes, wurde die Kündigung als sozial ungerechtfertigt eingestuft", so Wolfram Wiegele, AK-Arbeitsrechtsexperte.
Die Frau bekam vor Gericht recht und erhielt eine Abschlagszahlung in Höhe von 33.600 Euro. Zudem wurde ihr ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausgestellt.