Ein tödliches Gewaltdelikt erschüttert Villach: Eine 28-jährige Frau offenbar infolge eines Beziehungsstreits ums Leben gekommen. Ihr Partner, ein 39-Jähriger aus dem Bezirk Villach, sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. "Heute" berichtete.
Nach bisherigem Ermittlungsstand hielt sich die Villacherin am Freitag, 21. August, mit dem Mann und Freunden unter der Brücke auf. Gegen 20 Uhr soll es dort zu einem Streit zwischen dem Paar gekommen sein. Um 20.43 Uhr alarmierten Zeugen die Rettung, nachdem die Frau plötzlich kollabiert war.
Augenzeugen berichteten, dass nach der Alarmierung mehrere Polizeistreifen vor Ort gewesen sein sollen. Die 28-Jährige soll noch reanimiert worden sein, für sie kam jedoch jede Hilfe zu spät.
Wie "5 Minuten" unter Berufung auf die Landespolizeidirektion Kärnten schreibt, soll der 39-Jährige die 28-Jährige im Zuge des Streits körperlich misshandelt haben.
Ermittler sprechen demnach von "massiver Gewalteinwirkung". Der Frau sollen durch einen "Tritt oder Schlag" schlussendlich tödlichen Verletzungen zugefügt worden sein.
Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Auch Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Villach waren mit dem Fall befasst.
Der mutmaßliche Täter wurde am 28. August geschnappt: "Der 39-jährige Österreicher wurde als Tatverdächtiger festgenommen und in eine Justizanstalt eingeliefert. Über ihn wurde bereits die Untersuchungshaft verhängt", bestätigt ein Polizeisprecher.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 05 76 77
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Am Tatort haben Freunde und Angehörige eine stille Trauerstelle eingerichtet. Mehrere Grablichter und Kerzen stehen am Boden, daneben sind mit weißer Kreide Herzen auf den Boden gezeichnet.
Der Tatverdächtige bestreitet eine Tötungsabsicht und spricht von einem Unfall. Die Ermittlungen zum genauen Ablauf und zu den Hintergründen dauern an. Für den 39-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.