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Frau verliert wegen Behörden-Chaos 600 Euro Kindergeld

Aufregung um die MA35! Nachdem einer Frau das Visum auslief, erhält sie nun kein Familienbetreuungsgeld mehr. Die Familie verzweifelt an der Behörde.

Robert Cajic
Einer Wiener Familie bereitet ein Visumantrag gehörige Kopfschmerzen. (Symbolfoto)
Einer Wiener Familie bereitet ein Visumantrag gehörige Kopfschmerzen. (Symbolfoto)
Willfried Gredler-Oxenbauer / picturedesk.com

"Heute"-Leserin Yasmin* (Name von der Redaktion geändert) steht vor ungewissen Zeiten, denn: Das Familienvisum der Frau lief Anfang Jänner aus. Schon drei Monate vor Ablauf ihres Aufenthaltsdokuments reichte sie die Verlängerung ein – auf die neue Visumkarte wartet sie hingegen bis heute. Brisant: Die 40-Jährige muss in der Zwischenzeit ohne Kinderbetreuungsgeld auskommen. Das macht allerdings in Summe rund 600 Euro aus – eine wichtige Einnahmequelle für die Familie. 

Leserin: "Jedes Mal ein Desaster"

Im Gespräch mit "Heute" erläuterte die 40-Jährige die Problematik: "Von der ÖGK bekam ich die Antwort, dass mein Visum abgelaufen ist und ich deshalb die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht erfülle."

Nicht zum ersten Mal sieht sich die Familienmutter mit Stress bei der MA35 konfrontiert: "Es ist jedes Mal ein Desaster, einen Antrag zu stellen. Jedes Mal wieder muss man alle Dokumente mitschicken, da muss es doch eine Datenbank geben, wo alles gespeichert ist!" Während die Bearbeitung also nach wie vor dauert und aktuell kein neues Visum vorliegt, weigert sich die ÖGK das Kindergeld zu überweisen. 

MA35: "Keine Änderungen der Bezüge"

Aufgrund von nachzureichenden Dokumenten wartete die Magistratsbehörde bis Mitte Jänner auf die ausständigen Dokumente. Doch auch mit allen notwendigen Informationen hätte die gebürtige Brasilianerin ihr Visum nicht Anfang Jänner erhalten: "Eine Ausstellung des neuen Aufenthaltstitels ist laut Gesetz erst dann möglich, wenn der vorherige Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verloren hat – unabhängig davon, wann die Personen den Antrag stellen."

Auf Anfrage von "Heute" erklärte eine Sprecherin der MA35: "Wir möchten klarstellen, dass sich Personen während des laufenden Verfahrens legal im Land aufhalten und es dadurch zu keinen Änderungen an der rechtlichen Stellung der Person kommt, wie zum Beispiel der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes."

Das Verfahren werde laut der Pressesprecherin demnächst abgeschlossen und die neue Aufenthaltskarte bei der Druckerei bestellt. Die Antragstellerin soll darüber hinaus bald über den Abholtermin ihres Aufenthaltstitels informiert werden. Wann die Frau jedoch ihr Kindergeld wieder überwiesen bekommt, ist weiter unklar.

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