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Wienerin verliert wegen neuem Lift ihr Vorzimmer
Die Wohnung einer Mieterin in Wien wird wegen einer Lifthaltestelle um 2,5 Quadratmeter kleiner. Der OGH entschied, dass sie sich damit abfinden muss.
Der Streit um einen neuen Lift in einem Wiener Wohnhaus landete jetzt vor dem Höchstgericht. In dem Haus waren der Dachboden ausgebaut und der Aufzug eingebaut worden. Allerdings gab es im vierten Stock, in dem die betroffene Mieterin wohnt, bislang keine Haltestelle. Sie und die anderen drei Parteien in der Etage mussten einen Stock höher oder tiefer ein- und aussteigen.
Der Vermieter wollte deshalb auch im vierten Stock eine Lifthaltestelle errichten. Aus Platzgründen müsste man dazu aber die Wohnungstür der Mieterin um zwei Meter zurückversetzen und die WC-Tür versetzen, sodass sie zur Küche öffnet. Dies wollte die Frau nicht, weshalb der Fall vor Gericht landete.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und das Landesgericht für Zivilrechtssachen lehnten den Antrag des Vermieters ab, die Frau zur Duldung der Umbaumaßnahmen zu verpflichten. Die Maßnahmen seien zu tiefgreifend, um sie zwangsweise durchzusetzen.
OGH gibt Vermieter recht
Der Oberste Gerichtshof entschied nun aber anders. Denn Mieter müssen nach dem Mietrechtsgesetz Veränderungen in der Wohnung hinnehmen, wenn diese zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen nötig sind. Eine Interessens- oder Zumutbarkeitsabwägung sei nicht vorgesehen. Und weil keine weniger einschneidende Möglichkeit denkbar ist, muss die Mieterin nun die Verkleinerung ihres Vorzimmers um etwa 2,5 Quadratmeter akzeptieren.