Teurer Ärger um ihre geliebte Samtpfote! "Heute"-Leserin Anneliese* (35, Name von der Redaktion geändert) lebt gemeinsam mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in einem Haus in Bruck an der Leitha (NÖ). Zum Familienglück gehörte auch ihr einjähriger getigerter Hauskater "Tiger" – doch ausgerechnet der wurde für die Familie zur Kostenfalle.
"Tiger" ist ein Freigänger und streift regelmäßig durch die Umgebung. Das Problem: Laut Anneliese wurde der Kater schon mehrmals vom örtlichen Tierheim eingesammelt. Bereits drei Mal soll "Tiger" kurzfristig im Tierheim gelandet sein, so Anneliese. Einmal war das Tierheim kulant, die anderen beiden Male wurde sie aber zur Kassa gebeten. "Wenn ich ihn abhole, muss ich 75 Euro bezahlen. Rund 150 Euro hab ich nun gezahlt", erzählt sie im "Heute"-Talk.
Beim letzten Mal soll ihr gesagt worden sein, dass sie künftig jedes Mal 75 Euro zahlen muss beim Abholen ihres Katers – das war der 35-Jährigen dann doch zu teuer.
Für die Familie wurde die Situation zunehmend zur Belastung. "Es fühlt sich ein bisschen wie eine Erpressung an", ärgert sich Anneliese. Ihren Traum vom eigenen Haus samt Kater habe sie sich jedenfalls anders vorgestellt.
Schließlich zog die Familie schweren Herzens Konsequenzen: Für "Tiger" musste ein neues Zuhause gesucht werden. Die laufenden Kosten durch das wiederholte Abholen seien für die Familie auf Dauer nicht mehr leistbar gewesen. "Wir mussten ihn abgeben", schildert die Niederösterreicherin niedergeschlagen.
Ein Hoffnungsschimmer: Glücklicherweise soll sich über Facebook bereits ein Interessent gefunden haben, der "Tiger" künftig bei sich aufnehmen will.
Auf "Heute"-Anfrage gibt das Tierheim Bruck an der Leitha bekannt: "Es gibt einen Tagsatz, der vom Land NÖ vorgeschrieben ist – das sind 75 Euro. Darin ist alles inkludiert: Sprit, Auto, Strom und natürlich auch Personal. Das ist ein vorgeschriebener Beitrag, der bei weitem nicht die Ausgaben deckt.
Auf Facebook hat das Tierheim bereits klargemacht: "Als eines von 8 NÖ Landestierheimen sind wir vertraglich dazu verpflichtet, behördlich beschlagnahmte Tiere, ausgesetzte, entlaufene und gefundene Tiere aus unserem Einzugsgebiet aufzunehmen." Wird eine Fundkatze also beim Tierheim abgegeben – selbst wenn sie wie "Tiger" ein Freigänger ist, der ein Halsband trägt, muss das Tierheim das Tier aufnehmen.
Weiter schreibt das Tierheim: "Fakt ist, dass ein Aufrechterhalten des Betriebes ohne Förderung nicht möglich wäre. Den Vorwurf der Bereicherung können wir nicht stehen lassen. Jede Einnahme wird 1:1 für unsere Tiere verwendet."