Politik
Fremdenrechtspaket zum zweiten Mal beschlossen
Ein Formalfehler machte das eigentlich bereits im Juni beschlossene Gesetz verfassungswidrig. Die zweite Abstimmung verlief ohne Pannen.
Der österreichische Nationalrat hat das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 auch im zweiten Anlauf beschlossen. Ein Großteil der Abgeordneten stimmte für den von SPÖ und ÖVP eingebrachten Gesetzesentwurf. Durch einen Fehler war die erste Abstimmung im Juni verfassungswidrig. Der Wortlaut der neuen Version ist identisch.
Das Gesetz erlaubt die Verhängung längerer Schubhaft am Stück, führt eine Residenzpflicht für Flüchtlinge ein und sieht höhere Strafen bei Nicht-Ausreise trotz aufrechten Bescheids vor. Wissentliche Falschangaben bei der Einreise können künftig mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
FPÖ und Grüne unzufrieden
Der FPÖ sind die Maßnahmen nicht konsequent genug. Die Partei blitzte mit einem Entschließungsantrag ab, der darauf abzielte, straffällig gewordene Asylwerber konsequent abzuschieben und Rücknahmeübereinkommen zu forcieren. Die Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete es als Placebogesetz.
Die Grünen vertreten eine gegenteilige Meinung. Laut Alev Korun tue Regierung tue seit Jahren alles, um Österreich als Asylland unattraktiv zu machen, damit keine Schutzsuchenden mehr kommen.
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(lu)