Schnitte am Hals

Freund erwürgt – wollte Wiener dann Leiche zerstückeln?

Ein 36-Jähriger soll seinen Freund in einer Wohnung in Wien-Penzing erwürgt und dessen Leiche wochenlang unter seinem Bett versteckt haben.
Wien Heute
14.09.2026, 22:02
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Ein beißender Verwesungsgeruch führte Anfang April zu einem grausigen Fund in einem Gemeindebau in Baumgarten in Wien-Penzing. Nachbarn hatten am Abend des 2. April die Polizei alarmiert, weil aus einer Wohnung ein intensiver Geruch drang.

Wie "Heute" damals berichtete, soll es bereits zuvor Geruchsbelästigungen gegeben haben. An diesem Abend sei es schließlich so schlimm gewesen, dass die Bewohner die Polizei verständigten. Die Berufsfeuerwehr öffnete die Wohnung. Im Inneren entdeckten die Einsatzkräfte die bereits stark verweste Leiche eines Mannes. Noch am selben Abend wurde der 36-jährige Mieter ausgeforscht und festgenommen. Bei seiner Einvernahme zeigte er sich geständig.'

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Leiche wurde in Folie eingewickelt

Jetzt, mehr als fünf Monate später, steht laut APA die Mordanklage gegen den Mann. Am 23. Oktober muss er sich vor einem Geschworenensenat am Wiener Landesgericht verantworten. Die Ermittlungen brachten inzwischen weitere schockierende Details ans Licht. Bei dem Toten handelte es sich um einen 41 Jahre alten Freund des Angeklagten. Laut rechtskräftiger Anklageschrift soll der 36-Jährige ihn im Zuge eines Streits erwürgt haben.

Der Leichnam wurde anschließend in Kunststofffolie eingewickelt und unter dem Bett des Beschuldigten abgelegt. Der 36-Jährige soll seine Wohnung danach – offenbar wegen des immer stärker werdenden Verwesungsgeruchs – weitgehend gemieden haben.

Schnittverletzungen am Hals und im Nacken

Die Obduktion ergab laut Anklage eindeutig, dass eine länger andauernde Halskompression durch Würgen zum Tod des 41-Jährigen führte. Doch die Gerichtsmediziner entdeckten zusätzlich Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich.

Diese müssen nicht zu Lebzeiten entstanden sein. Laut Anklage könne deshalb auch der Versuch einer nachträglichen Abtrennung und damit einer versuchten Zerstückelung der Leiche nicht ausgeschlossen werden. Am Tatort wurde zudem eine abgebrochene Messerklinge sichergestellt.

Streit um umgestoßene Wodkaflasche

Auslöser für die tödliche Eskalation soll eine umgestoßene Wodkaflasche gewesen sein. Die beiden befreundeten Männer hatten sich laut Angaben des Beschuldigten in seiner Wohnung getroffen, um Alkohol und Drogen-Ersatz-Präparate zu konsumieren.

Als einer der Männer versehentlich eine noch gefüllte Wodkaflasche umstieß, soll ein Streit ausgebrochen sein. Der 41-Jährige soll dem Jüngeren zunächst eine leere Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihn verletzt haben.

Opfer wurde erwürgt

Das soll den 36-Jährigen laut Staatsanwalt "in Rage" versetzt haben. Er soll ebenfalls mit einer leeren Bierflasche auf seinen Freund eingeschlagen haben. Dieser stürzte zu Boden. Anschließend soll der Beschuldigte weiter auf ihn eingeschlagen und ihn schließlich so lange gewürgt haben, bis er sich nicht mehr bewegte.

Laut Anklage war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erheblich berauscht. Zudem soll er an einer schweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörung leiden, die laut psychiatrischem Gutachten auf jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauch zurückzuführen ist. Zurechnungsunfähig soll er dennoch nicht gewesen sein. Die Anklage geht allenfalls von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus – schuldfähig sei der Mann jedenfalls gewesen.

"Nebel der Verdrängung"

Der psychiatrische Gutachter hält den 36-Jährigen allerdings für gefährlich. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb für den Fall einer Verurteilung neben einer möglichen Strafe auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Nach seiner Festnahme zeigte sich der 36-Jährige grundsätzlich geständig. An sämtliche Einzelheiten könne er sich allerdings nicht erinnern. Er verwies auf einen "Nebel der Verdrängung seiner Gedanken".

Kein Einspruch gegen Mordanklage

Seine Verteidigerin Anita Schattner verzichtete auf einen Einspruch gegen die Mordanklage. Ob tatsächlich Mord vorliegt oder der 36-Jährige wegen eines anderen Delikts verurteilt wird, müssen nun die Geschworenen entscheiden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

red,14.09.2026, 22:02