Ein spektakulärer Fall rund um eine Wiener Schamanin beschäftigt die österreichische Justiz weiter. Bei einer Razzia waren in einer Villa nahe Wien Millionen Euro, Gold, Uhren und weitere Wertgegenstände entdeckt worden. Nun hat der Oberste Gerichtshof laut Bericht der "Krone" eine wichtige Entscheidung getroffen: Teile des bisherigen Urteils wurden aufgehoben, auch beim Vermögensverfall muss neu verhandelt werden.
Im Zentrum steht eine Familie, die laut den bisherigen Ermittlungen mit sogenannten Reinigungsritualen große Summen verdient haben soll. Die Schamanin, die unter dem Namen "Amela" bekannt ist, wird international gesucht. Weitere Mitglieder der Familie wurden Ende 2025 vor Gericht gestellt und zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Diese Strafen haben sie laut dem Bericht bereits verbüßt.
Die Ermittler waren bei einer Durchsuchung einer Villa vor den Toren Wiens auf ein ungewöhnliches Versteck gestoßen. In einem stillgelegten und zubetonierten Pool lagen Einkaufstaschen mit Millionenbeträgen. Zusätzlich wurden unter anderem Goldmünzen, Uhren und Eheringe gefunden. Insgesamt stellten die Behörden Vermögenswerte im Wert von rund zehn Millionen Euro sicher.
Ein Teil dieser Summe konnte konkreten Opfern zugeordnet werden. Dabei ging es um rund 1,7 Millionen Euro. Für weitere vier Millionen Euro und zwei Millionen Schweizer Franken sah das Erstgericht dagegen einen sogenannten erweiterten Verfall vor. Dieses Geld sollte damit an den Staat fallen. Betroffen waren das Justiz- und das Innenressort. Auch der Verfassungsgerichtshof hatte diese Vorgehensweise zunächst für zulässig gehalten.
Jetzt hat der Oberste Gerichtshof eingegriffen. Die Höchstrichter hoben die Schuldsprüche teilweise auf. Auch die Entscheidung über den Verfall der Vermögenswerte hält demnach nicht. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Frage, ob das gesamte sichergestellte Vermögen den Angeklagten gemeinsam zugerechnet werden kann.
Der Verteidiger Philipp Wolm erklärte dazu laut "Krone": "Nach Ansicht des Höchstgerichts kann es bei der Wegnahme der Vermögenswerte keine pauschale Solidarhaftung geben." Zusätzlich müsse nach der Entscheidung des OGH geprüft werden, ob zwischen den jeweiligen Vermögenswerten und den Straftaten ein zeitlicher Zusammenhang besteht.
Damit ist der Fall keineswegs abgeschlossen. Die Angelegenheit muss erneut verhandelt werden. Für die rund sechs Millionen Euro, die bislang dem Staat zugesprochen werden sollten, bedeutet das eine neue Situation. Laut "Krone" könnten diese Gelder nun wieder an den Schamanen-Clan zurückgehen.
Im ursprünglichen Verfahren hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den drei Angeklagten schweren gewerbsmäßigen Betrug, eine kriminelle Vereinigung und Geldwäscherei vorgeworfen. Die Verfahren gegen die Familienmitglieder und die weiterhin flüchtige Schamanin sind damit noch nicht vollständig Geschichte.