Wien

Freund schlug Rosenkavalier so hart, dass er erblindete

Weil er seiner Freundin Blumen schenkte, soll ein 24-Jähriger einen Wiener ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer ist nun auf einem Auge blind.

Clemens Pilz
Ein 24-Jähriger landete am "Landl".
Ein 24-Jähriger landete am "Landl".
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Ein gewaltsamer Übergriff in einem Praterlokal endete nun am Wiener Landl. Ein 24-jähriger Mann wurde beschuldigt, im Vorjahr einen pensionierten Bäcker (56) mit der Faust aufs Auge geschlagen zu haben, sodass dieser eine Fraktur des Augapfels erlitt und seine Sehkraft verlor.

Der Bäcker gab an, kurz vor dem Vorfall 500 Euro bei einer Wette gewonnen zu haben. "Ich war gut gelaunt", zitiert ihn der Kurier. Als ein Blumenverkäufer das Lokal betrat, wollte er die Kellnerin an seiner Freude teilhaben lassen und kaufte ihr einen Strauß Rosen. "Ich hatte den Eindruck, dass sie das nicht akzeptieren will", erinnerte sich der Mann. Die Kellnerin habe Blickkontakt mit ihrem ebenfalls im Lokal befindlichen Lebensgefährten aufgenommen, "wie, wenn's mich einfahren lassen will", so der Pensionist. Der Lebensgefährte habe sich ihm daraufhin angenähert.

"War praktisch bewusstlos"

Dann sei es blitzschnell gegangen, der Freund der Kellnerin habe zugeschlagen. "Ich bin auf den Rücken gefallen und war praktisch bewusstlos." Er sei dann mit dem Taxi nach Hause gefahren und erst am nächsten Tag ins Spital gegangen. Dort musste er dann ganze drei Wochen verbringen, wurde mehrmals operiert.

Der Angeklagte rechtfertigte sich, er sei von dem älteren, aber stärkeren Bäcker gewürgt worden und habe sich nur verteidigt. Der pensionierte Bäcker sei schon zuvor öfters "ungut" im Grätzel aufgefallen und habe in etlichen Wirtshäusern Lokalverbot. Warum er gegenüber der Polizei nichts von der Notwehrsituation erzählt habe? "Das wollte ich eh sagen, dass ich mich nur gewehrt habe. Aber meine Freundin war dagegen." Er gehe einfach nicht gerne zur Polizei.

20.000 Euro gefordert

Der Anwalt des Opfers machte rund 20.000 Euro für die erlittenen Schmerzen geltend. Der Angeklagte erkannte diese Forderung nicht an – zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf Mitte September vertagt.