Für seine abscheuliche Tat im Sommer kassierte der glücklose Grafiker Robert O. (40) am 25. Februar am Wiener Landl die Höchststrafe. Der arbeitslose Wiener hatte eines Morgens – völlig grundlos – seine Freundin (49) in Wien-Favoriten erwürgt, danach selbst die Polizei gerufen und noch seelenruhig in der Küche eine Zigarette geraucht – wir berichteten.
"Ich drückte so lange zu, bis sie tot war. In meinem Kopf hatte sich ein Schalter umgelegt", gestand er vor Gericht. Die Geschworenen machten kurzen Prozess und verhängten lebenslange Haft. Doch schon kurz nach der Urteilsverkündung jammerte der Mandant von Top-Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz: "Ich will weniger lang ins Gefängnis."
Seine Anwältin meldete Berufung an. Das von Beginn weg reumütige Geständnis, der bis zur Tat tadellose Lebenswandel und die psychiatrische Vorgeschichte des Wieners sei bei der Strafbemessung nicht stark genug berücksichtigt worden – ein Hohn für die Hinterbliebenen des Opfers.
Doch tatsächlich hat der 40-Jährige mit der Bitte um eine geringe Strafe als sogenannter "Ersttäter", der bisher unbescholten geblieben war, juristisch gesehen gute Karten am Oberlandesgericht. Am 15. Mai kann der erstinstanzlich verurteilte "Würger" sein Gnadengesuch jedenfalls persönlich vortragen.