Seit gestern (2. September) wird er an exakt 8.688.437 Personen ausbezahlt – antragslos und automatisch. Der eine dürfte vielleicht schon heute das Geld auf seinem Konto finden, der andere vielleicht erst am Ende der Woche. Bis dahin, so der Plan der Regierung, sollte jeder seinen Klimabonus erhalten haben. Dennoch sind noch ein paar Fragen offen.
Die Überweisungen erfolgen in diesem Jahr schneller als je zuvor. 2,1 Millionen Transaktionen werden an einem Tag durchgeführt. Heißt, kurz nachgerechnet: Nach schon etwa vier Tagen sollten alle Anspruchsberechtigten den Klimabonus am Konto haben. Doch nach welchem System wird dabei vorgegangen? Alphabetisch? Nach Gemeinden – von Abfaltersbach (Osttirol) bis Zwölfaxing (NÖ), oder umgekehrt? Von Ost nach West, Nord nach Süd? Oder gar Kinder und Frauen zuerst? Weder noch.
Auf "Heute"-Anfrage heißt es aus dem Klimaschutzministerium, es handle sich dabei um einen "zufälligen Algorithmus". Bevorzugungen sind dadurch ausgeschlossen.
Wer den Klimabonus nicht direkt aufs Konto, sondern mit der Post bekommt, der muss sich noch etwas gedulden. Exakt 846.922 Menschen erhalten ihre Pluxee-Gutscheine per RSa-Brief (bzw. RSb-Brief bei Minderjährigen). Das dauert rund 8 Wochen (Ende Oktober).
Abhängig vom Hauptwohnsitz liegt die Höhe des Klimabonus bei 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro oder 290 Euro. Den Unterschied macht dabei die jeweilige Öffi-Anbindung in den verschiedenen Gebieten aus. Doch was passiert, wenn ich beispielsweise unlängst von Muhr (Salzburg, 290 Euro Klimabonus) nach Wien-Favoriten (145 Euro Klimabonus) übersiedelt bin – welcher Betrag wird mir dann überwiesen?
Dazu gibt es in diesem Jahr eine Änderung. Galt zuletzt noch, dass wer im ersten Halbjahr umgezogen war, den Klimabonus erst im Frühjahr erhalten hat, so wurde diese Regelung nun rundum vereinfacht. "Man erhält den Klimabonus des Orts, wo man länger gemeldet war", so das Klimaministerium zu "Heute". Und weiter: "Sollte es tatsächlich so sein, dass man an beiden Orten gleich lang gemeldet war, erhält man die höhere Kategorie ausbezahlt".
Bei der Beantwortung dieser Frage spielt die Zahl 183 eine entscheidende Rolle. "Ausgenommen [vom Klimabonus, Anm.] sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich für weniger als 183 Tage hatten, nicht-österreichische Staatsbürger:innen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und Personen, die sich im Anspruchsjahr mehr als 183 Tage in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden haben", erklärt das Ministerium auf "Heute"-Anfrage.
Heißt also: Neugeborene Babys, sofern sie ein Alter von 183 Tagen bis zum 31. Dezember erreicht haben werden, haben Anspruch auf den Klimabonus. Ähnliches gilt für Häftlinge, die weniger als 183 Tage in Haft waren. Auch zugereiste oder geflüchtete Menschen, die sich rechtmäßig hierzulande aufhalten, sofern sie 2024 für mindestens 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.