Ab September 2024 soll der Klimabonus ausbezahlt werden. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com
Im September steht wieder die Auszahlung des neuen Klimabonus an. Je nachdem, wo man in Österreich wohnt, bekommt man entweder 145, 195, 245 oder 290 Euro. Doch nicht nur der Wohnort ist entscheidend, auch die Zahl 183.
"Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr 2024 für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus", heißt es aus dem Klimaschutzministerium.
Wie viel jeder einzelne Bürger ausgezahlt bekommt, hängt am Ende vom jeweiligen Hauptwohnsitz ab. Je nach Infrastruktur und öffentlicher Verkehrsanbindung wird wieder in vier Stufen gestaffelt, der sogenannte Regionalausgleich wird dann dem Sockelbetrag hinzuaddiert.
Landbewohner, die auf ihre Autos angewiesen sind, kassieren damit bis zu doppelt so viel wie die Wiener mit ihrem gut ausgebauten Öffinetz. In 16 der 23 Wiener Bezirke gibt es deshalb lediglich den Mindestbetrag von 145 Euro.
Für alle unter 18-Jährigen gibt es wieder die Hälfte des Klimabonus, das Geld wird auf das Konto des Kinderbeihilfebeziehers überwiesen. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten immer den vollen Betrag (dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die 'Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar' ist).
Was hat es nun mit der Zahl 183 auf sich?
"Ausgenommen [vom Klimabonus, Anm.] sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich für weniger als 183 Tage hatten, nicht-österreichische Staatsbürger:innen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und Personen, die sich im Anspruchsjahr mehr als 183 Tage in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden haben", so das Ministerium auf "Heute"-Anfrage.
Heißt also: Neugeborene Babys, sofern sie ein Alter von 183 Tagen bis zum 31. Dezember erreicht haben werden, haben Anspruch auf den Klimabonus. Ähnliches gilt für Häftlinge, die weniger als 183 Tage in Haft waren. Auch geflüchtete Menschen, die sich rechtmäßig hierzulande aufhalten, sofern sie 2024 für mindestens 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Die folgenden interaktiven Karten zeigen Dir, wie viel Du ab September 2024 an Klimabonus ausbezahlt bekommst.
Die einzige Ausnahme der "183er-Regel" betrifft übrigens Geburtstagsskinder, die zwischen dem 1. Jänner 2006 und dem 31. Dezember 2006 geboren wurden: "Wenn das Kind im Laufe des Anspruchsjahres 18 Jahre alt wird, bekommt es den gesamten Klimabonus."
Die Auszahlung wird wie im vorangegangenen Jahr ab Anfang September ganz einfach per Überweisung erfolgen. Alle Kontodaten, die bis 10. Juli korrekt auf finanzonline.at eingetragen wurden, werden berücksichtigt. Für alle anderen gibt es erneut Pluxee-Gutscheine per RSa-Brief (bzw. RSb-Brief bei Minderjährigen) – das kann aber mitunter etwas dauern.
Das ist in diesem Jahr neu
Völlig neu ist 2024, dass der Staat von einigen Bürgern wieder etwas vom Klimabonus einkassiert. Das Klimaschutzministerium erklärt: "Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen, wird heuer festgelegt, dass der Klimabonus ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist".
In Monatseinkommen (Bemessungsgrundlage + Sozialversicherung) gesprochen, heißt das: Ab 6.600 Euro brutto, fließt der Klimabonus in die Steuer mit ein.
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