Prozess wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden am Gericht in Wr. Neustadt: Laut eigenen Angaben hatte der Angeklagte aus Syrien eigenen Angaben zufolge einen Anwalt in seinem Heimatland beauftragt, ein Duplikat seines verloren gegangenen Führerscheines auszustellen.
Der 40-Jährige ging mit dem Duplikat am 10. Juli 2025 zur Bürgerservicestelle, um das Dokument auf einen österreichischen Führerschein umzuschreiben.
Der Mitarbeiterin fiel die Fälschung aber auf – so landete der dreifache Vater in Wr. Neustadt vor Gericht.
Der originale Führerschein sei bereits 2013 abgelaufen, stellte schließlich das Gericht fest. Die Richterin sprach sich in dem Fall für eine Diversion aus, mit einer Probezeit von zwei Jahren (nicht rechtskräftig).
Wenn sich der Angeklagte in diesem Zeitraum nichts zu schulden kommen lässt, ist die Causa für ihn erledigt.