Coronavirus

Für diese Personen gilt Tirol-Verordnung nicht

Ab Freitag gilt in Tirol eine eigens für das Bundesland erlassene Covid-Verordnung. Was Tiroler und Pendler jetzt alles wissen müssen.

Michael Rauhofer-Redl
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Ähnlich den Grenzkontrollen an der österreichischen Außengrenze wird es künftig auch innerösterreichische Kontrollen geben. Zumindest in Tirol. 
Ähnlich den Grenzkontrollen an der österreichischen Außengrenze wird es künftig auch innerösterreichische Kontrollen geben. Zumindest in Tirol. 
Tobias C. Köhler / dpa / picturedesk.com

Ab Freitag gelten für Tirol eigens für das Bundesland modifizierte Corona-Regeln. Die bereits vorab kommunizierten Regeln wurden durch eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassene Verordnung offiziell gemacht. Die "COVID-19-Virusvariantenverordnung" gilt für das gesamte Bundesland mit Ausnahme von Osttirol, Vomp-Hinteriss und Jungholz. Sie besagt, dass das Überschreiten der Grenzen von Tirol ins benachbarte Ausland bzw. zu benachbarten Bundesländern nur mehr gestattet ist, wenn ein nicht mehr als 48 Stunden alter, negativer SARS-CoV-2 Test mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen wird. Diese Verordnung tritt mit 12. Februar 2021 in Kraft und ist auf die Dauer von zehn Tagen bis zum 21.02.2021 beschränkt.

Die Verordnung gilt auch für Pendler. Diese benötigen für die Ausreise somit ebenfalls ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für durch Tirol durchreisende Pkw-Insassen werden bei der Einreisekontrolle Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen.

Folgende Ausnahmen gelten

Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Güterverkehr, Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sowie das Überschreiten der Grenze zum Zwecke der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

Die Polizei wird mit Unterstützung des Bundesheeres diese Verordnung vollziehen. Konkret bedeutet dies, dass über 1.000 zusätzliche Beamte engmaschige gesundheitsbehördliche Kontrollen an den nationalen und internationalen Tiroler Grenzen durchführen. Diese Überprüfungen betreffen auch, zusätzlich zu den bisherigen Einreisekontrollen, die Ausreise aus Tirol an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kontrollen von Reisenden in Zügen, am Flughafen und auf Flugfeldern.

Lenker sollen FFP2-Maske tragen

Der Tiroler Landespolizeidirektor Edelbert Kohler appelliert an die Tiroler: "Helfen Sie uns und vor allem sich selbst, Unannehmlichkeiten, lange Wartezeiten und Staus zu vermeiden und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Testbestätigung, wenn Sie das Bundesland verlassen müssen."

Darüber hinaus ersucht die Polizei, zum Schutze der eingesetzten Kräfte während einer Kontrolle eine FFP2-Maske aufzusetzen – auch wenn man alleine im Kfz ist.

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