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Für Job in Wien braucht Ärztin Stempel aus Ukraine

Schon bald könnte die Praxis von Dr. Stefan Helm eine Ärztin verlieren. Damit ihr Zeugnis anerkannt wird, braucht sie einen Stempel aus der Ukraine.

Amra Duric
Bei Stefan Helm ist eine Ärztin aus der Ukraine beschäftigt. Doch schon bald soll die Medizinerin in Österreich nicht mehr praktizieren dürfen.
Bei Stefan Helm ist eine Ärztin aus der Ukraine beschäftigt. Doch schon bald soll die Medizinerin in Österreich nicht mehr praktizieren dürfen.
iStock, Helmcare

Frau M. hat in der Ukraine als Fachärztin für Innere Medizin gearbeitet. Vor etwa einem Jahr flüchtete die 34-Jährige nach Österreich. Mittlerweile lebt M. in Wien und arbeitet im arbeitsmedizinischen Zentrum HelmCare. Doch das könnte sich schon bald ändern. Denn: Die Medizinerin strebt eine Nostrifizierung ihres Studiums an, um auch in Österreich in ihrem erlernten Beruf praktizieren zu dürfen. Das gestaltet sich jedoch schwieriger als gedacht.

"Eine Reise in die Ukraine ist aufgrund der vorherrschenden Sicherheitslage nicht zumutbar…"

Für die Beglaubigung ihrer Dokumente muss M. nämlich eine Apostille, also eine Echtheitsbestätigung, aus der Ukraine einholen. "Dafür muss ich entweder nach Kiew fahren, oder die Originaldokumente per Post übermitteln", erzählt M. im Gespräch mit "Heute". Für ihren Chef, Stefan Helm, sind beide Optionen keine Lösung. "Eine Reise in die Ukraine ist aufgrund der vorherrschenden Sicherheitslage nicht zumutbar und bei der postalischen Übermittlung ist einfach die Angst zu groß, dass die Originaldokumente verloren gehen könnten", so Helm.

Ohne Beglaubigung keine Ärztin

Noch bis 31. Dezember kann M. in der Praxis von Helm arbeiten. Dann tritt, laut dem Sozialministerium, die Regelung außer Kraft, dass Ärzte und Ärztinnen, trotz mangelnden Voraussetzungen, wie eben einer fehlenden Apostille, den ärztlichen Beruf in Österreich im Rahmen einer Pandemie ausüben dürfen. 

"Gerade in Zeiten des Ärzt:innenmangels scheint es angebracht, den Nostrifizierungsprozess möglichst schnell, unkompliziert und flexibel zu gestalten."

Bei M. ist die Verzweiflung mittlerweile groß. Bei Helm wächst hingegen die Frustration. "Warum gibt es vonseiten der MedUni Wien keinen Prozess oder Regelung, dass die Beglaubigung nachgereicht werden kann, damit dies nicht das Vorantreiben des Prozesses der Nostrifizierung blockiert. Gerade in Zeiten des Ärzt:innenmangels scheint es angebracht, den Nostrifizierungsprozess möglichst schnell, unkompliziert und flexibel zu gestalten", betont der Mediziner.

"Heute" hat bei der MedUni Wien angefragt, wie man Fälle, wie den von Frau M., handhabt. Der zuständige Curriculumdirektor Franz Kainberger schildert, dass, wenn es um eine Notstrifizierung geht, zwei Kriterien sehr streng bewertet werden. "Zunächst muss die Identität der Person, zum Beispiel durch einen Reisepass, nachgewiesen werden, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Weiters braucht man die Sponsionsurkunde im Original, durch die der Studienabschluss glaubhaft nachgewiesen wird."

77 Nostrifizierungsverfahren aus der Ukraine

Laut Kainberger laufen an der MedUni Wien derzeit 77 Nostrifizierungsverfahren von Personen aus der Ukraine. "Davon haben ziemlich genau die Hälfte die ukrainische Staatsbürgerschaft. Die anderen sind Nichtukrainerinnen und Nichtukrainer, die in diesem Land arbeiten oder ansässig sind", so der Curriculumdirektor. Bei den Nostrifizierungsanträgen würde man sich Einzelfälle genauer ansehen. "Wir wollen ja, dass möglichst viele qualifizierte Ärztinnen aus dem Ausland bei uns sind", betont Kainberger.

Um Nostrifikanten zu unterstützen, haben die Stadt Wien und die MedUni Wien das Projekt WNWmed-NOST ins Leben gerufen. Durch die Organisation sollen interessierte Nostrifikanten in Lerngruppen vernetzt und auf Prüfungen vorbereitet werden.

Vorbereiten tut sich auch Frau M. Die Medizinerin hat bei der MedUni mittlerweile zum zweiten Mal ihre Unterlagen eingereicht. "Man hat mir gesagt, dass sie sich das nochmal ansehen werden und ich in ein paar Wochen eine Rückmeldung bekomme." Sollte die Ärztin zur Nostrifizierung zugelassen werden, warten noch einige Prüfungen auf sie, bis sie dann auch in Österreich in ihrem Fachgebiet praktizieren kann.

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