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So löchrig sind die neuen Lockdown-Regeln wirklich

Die neue Lockdown-Verordnung ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Manche würden gerne aufsperren, dürfen das aber nicht. Andere wollen sogar schließen.

Heute Redaktion
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Die Situation am Kohlmarkt in der Wiener Innenstadt während des 2. Lockdowns aufgenommen am Dienstag, 17. November 2020.
Die Situation am Kohlmarkt in der Wiener Innenstadt während des 2. Lockdowns aufgenommen am Dienstag, 17. November 2020.
apa/picturedesk

Welche Betriebe dürfen trotz Lockdown offen halten? Welche müssen geschlossen bleiben? Auf insgesamt elf (!) Seiten hat die Wirtschaftskammer einen Leitfaden durch diesen Dschungel erstellt.

Die kuriosesten Details:

Waffengeschäfte offen

Im ersten Lockdown haben die Händler gegen die Schließung geklagt – mit Erfolg. Seitdem gelten sie als systemrelevant und dürfen öffnen.  Waffen fallen unter "Sicherheits- und Notfallprodukte". Nicht erlaubt ist aber der Betrieb von Schießanlagen ("Freizeiteinrichtung").

Reisebüros wollen zusperren

Als "nicht körpernahe Dienstleistung" sind Reisebüros offen. Die Betreiber fordern aber eine behördliche Schließung. Denn so stünde ihnen wie dem Handel ein Umsatzersatz zu.

Baumärkte als Zwitter

Privatkunden, die etwa eine Bohrmaschine erstehen wollen, scheitern. Sie dürfen nur Notfall- und Sicherheitsprodukte sowie Tierfutter einkaufen. Sehr wohl das gesamte Sortiment bekommen dagegen Gewerbekunden.

Blumenhandlungen zu, Gärtnereien offen

Während kleine Blumengeschäfte geschlossen halten müssen, dürfen größere Gärtnereien mit eigener Produktion aufsperren. Das gilt auch für Baumschulen.

Adventkranz im Supermarkt

Neben Blumengeschäften (nur Lieferung!) und Gartenbaubetrieben dürfen auch Supermärkte Adventkränze verkaufen, stellte Landwirtschaftsministerin Köstinger klar.

Friseursalons zu, Haarschnitt möglich

Friseurdienstleistungen sind "körpernahe", daher bleiben die Salons zu. Schlupfloch: Nicht verboten sind Hausbesuche. Das Ministerium prüft aktuell aber rechtliche Möglichkeiten für ein solches Verbot.

E-Zigarettenhändler geschlossen

Im Gegensatz zu Trafiken sind sie vom Lockdown umfasst.

Putzfrauen erlaubt

Wer nicht selbst putzen will, kann das Reinigungskräften überlassen. Ratsam: Abstand, Maske!

Vinotheken offen

Guter Wein ist auch im Lockdown erhältlich. Vinotheken fallen unter die Ausnahme Lebensmittelhandel.

Keine Sperre für Handyshops

Sofern diese Shops als "Anbieter von Telekommunikation" qualifizierbar sind, dürfen sie von Kunden betreten werden, so die Wirtschaftskammer.

Wohnungsbesichtigungen erlaubt

Falls zur Deckung eines Wohnbedürfnisses erforderlich, kann man zu solchen Besichtigungen gehen.

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    Heribert Seidlers gleichnamiges Waffengeschäft in Wien ist offen. Kurse für den Waffenführerschein finden derzeit nicht statt.
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