Coronavirus

FFP2-Masken nun sogar in eigenen vier Wänden

Sie ging im Trubel um die Corona-Fallzahlen fast unter: Ab sofort gilt eine neue Virus-Maßnahme in Österreich. Sie nennt sich "Verkehrsbeschränkung".

Rene Findenig
Teilen
Eine neue Corona-Regel gibt es ab sofort für Un- und nicht vollständig Geimpfte. Die Maske gehört dazu.
Eine neue Corona-Regel gibt es ab sofort für Un- und nicht vollständig Geimpfte. Die Maske gehört dazu.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Neue Corona-Regel für Un- und nicht vollständig Geimpfte ab sofort in Österreich: Statt Quarantäne gibt es nun "Verkehrsbeschränkungen" für alle Kontaktpersonen ohne vollständigen CoV-Impfschutz. Es ist sowohl Lockerung als auch Verschärfung gleichzeitig. So dürfen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nun außer Haus gehen und stehen nicht mehr unter Quarantäne, dürfen aber nicht in Einrichtungen und zu Events, bei denen nicht durchgehend FFP2-Maske getragen wird.

Maske auch in den eigenen vier Wänden

Außerdem empfiehlt das zuständige Ministerium den Betroffenen, generell FFP2-Maske zu tragen, auch in den eigenen vier Wänden. Bei Kindern von sechs bis 14 Jahren reicht dagegen ein Mund-Nasen-Schutz aus. Ein Muss ist die Maske, wenn Kontakt mit anderen Personen besteht, egal ob in Innen- oder Außenbereichen. Komplett untersagt sind für Betroffene Besuche von Veranstaltungen, Gastronomie oder Fitnessstudios. Erlaubt sind Einkäufe im lebensnotwendigen Handel.

Verboten ist für Betroffene auch das Betreten von Objekten in "risikobehafteten Settings", darunter beispielsweise Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Gefängnisse oder Flüchtlingsheime. Aber: Zur Arbeit darf man auch als ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Kontaktperson, allerdings mit durchgängiger FFP2-Tragepflicht. Vollständig geimpfte Personen (bis 12 Jahre reichen dazu zwei Impfungen) gelten dagegen gar nicht mehr als Kontaktperson, ebenso wenig Omikron-Genesene, die innerhalb der jüngsten drei Monate nach der Genesung Kontakt zu einem Infizierten hatten.

Keine Kontaktperson beim Maskentragen

Und noch einen weiteren Wegfall des Kontaktpersonen-Status gibt es. Wurde beispielsweise bei einem Kontakt vom Betroffenen und vom Infizierten eine FFP2-Maske getragen, fällt der Status weg. Das wird vom Ministerium damit begründet, dass es "geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos" gibt, berichtet der ORF. 

1/4
Gehe zur Galerie
    <em>"Heute"</em> erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    "Heute" erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    Köhler,Ralph / Action Press / picturedesk.com