Wien

Besuche wieder möglich! Riesen-Schlange vor Häfn

Erstmals seit Monaten sind seit Montag wieder Häftlingsbesuche in den heimischen Justizanstalten möglich. Vor dem Wiener Landesgericht bildete sich eine massive Schlange. Abstand wird nicht eingehalten, auch Schutzmasken fehlen häufig.

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    Seit Montag sind Besuche im Gefängis wieder möglich. Vor dem Landesgericht bildete sich eine Riesen-Warteschlange.
    Seit Montag sind Besuche im Gefängis wieder möglich. Vor dem Landesgericht bildete sich eine Riesen-Warteschlange.
    "Heute"

    Auch die heimische Justiz reagiert nun auf die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen. Seit Montag, 11. Mai, sind Besuche in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wieder erlaubt. Bereits kurz nach der Öffnung des Wiener Landesgerichts bildete sich kurz nach 8 Uhr eine massive Schlange vor dem Haupteingang des Wiener Strafgerichts, das mit dem Gefängnis verbunden ist. Viele Angehörige wollten offenbar bereits die erste Möglichkeit nützen, einen Verwandten hinter Gittern zu besuchen.

    Schutzmasken-Pflicht

    Laut Homepage der Justizanstalt Wien-Josefstadt besteht die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter. Auch das Tragen einer Gesichtsmaske beziehungsweise "einer den Mund und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (z.B. Tuch, Schal, etc.)" ist laut Häf'n-Direkton nötig.

    Ein "Heute"-Lokalaugenschein Montagvormittag vor dem Wiener Landl zeigte, dass sich die Besucher durchaus gesittet in eine lange Schlange vor dem "Grauen Haus" an der Zweierlinie einreihten. Von der Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes und Bedeckung des Gesichtes war freilich - zumindest vor dem Gebäude - wenig zu bemerken.

    Wer sich ob des massiven Andrangs einen Besuch noch nicht antun möchte, hat die Möglichkeit, mit Häftlingen telefonischen Kontakt zu halten. Die Justizanstalt Josefstadt gibt im Internet bekannt: "Weiterhin besteht zur Kompensierung und Aufrechterhaltung des Kontakts mit Angehörigen und sozialen Bezugspersonen die Möglichkeit vermehrter Telefonie und gelegentlicher Videotelefonie, auf die auch die Besuchsinteressentinnen bzw. Besuchsinteressenten ausdrücklich hingewiesen werden."

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