Es war ein Martyrium mit einem tragischen Ende für insgesamt 750 Flüchtlinge: Im Sommer 2023 trieben sie tagelang eng aneinander gedrängt in einem Fischkutter von Libyen bis zur Küste Griechenlands – ohne Lenkung, Wasser und Essen. Ziel der Reise sollte Italien sein, doch am 14. Juni kam es dann zur Katastrophe.
Gegen 1.40 Uhr meldete der Kapitän des Schiffes der griechischen Küstenwache, die auf den Flüchtlingskutter aufmerksam wurde und ihn begleiteten, einen Motorschaden. Nur 20 Minuten später bekam das Schiff starke Schlagseite, kenterte und sank. Lediglich 104 Passagiere konnten gerettet werden, alle waren Männer.
Viele hatten offenbar keine Chance zu überleben, da sie sich unter Deck aufhielten. Vor allem den dort befindlichen Frauen und Kindern wurde dies zum Verhängnis. Zahlreiche Flüchtlinge gelten noch immer als vermisst, man kann aber davon ausgehen, dass sie die Tragödie nicht überlebt haben.
Am Dienstag war die Todesfahrt vor der griechischen Küste auch Thema am Wiener Landesgericht. Zwei Syrer, die in Wien wohnhaft sind, sollen nämlich die Fahrt von fünf Personen auf dem Schiff organisiert, sich um die Zahlungsabwicklung gekümmert haben und dabei auch noch selbst ordentlich mitverdient haben.
Von den fünf angesprochenen Personen überlebte lediglich ein Mann. Der mit dem Fall betrauten Staatsanwältin zufolge wird in Österreich verhandel, da "die Organisation der Schleppung bereits einen Strafbestand darstellt".
Die beiden Syrer – 27 und 29 Jahre alt – bekennen sich angesichts der Vorwürfe nicht schuldig. Top-Anwalt Wissam Barbar, Vertreter des Erstangeklagten, argumentierte, dass sein Mandant nichts organisiert und mit Geldern schon gar nichts zu tun gehabt habe. In zwei weiteren Fällen, die nichts mit dem Schiffsunglück zu tun haben, bekannte er sich hingegen schuldig. Hier habe er Menschen nach Europa befördert bzw. versucht zu befördern.
Beispielsweise soll er für die Schleppung einer fünfköpfigen Familie einen "Sonderpreis" von 4.000 Euro kassiert haben. Auch der 29-jährige, von Anwalt-Legende Peter Philipp vertretene Zweitangeklagte will nichts mit der Schleppung zu tun haben. Beiden Männern drohen lange Haftstrafen, sie bleiben weiterhin in U-Haft. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 24. April anberaumt.