Syrer, die mit nacktem Oberkörper und Macheten ein Lokal stürmen; Tschetschenen, die Schusswaffen aus dem Kofferraum ihres BMW holen und dann auf fünf Menschen schießen: Szenen, die man eher aus Gangsterfilmen kennt oder in Pariser Vororten vermutet, spielten sich vergangenen Sommer mitten in Wien ab.
Wie berichtet, gerieten zahlreiche muslimisch-geprägte Halbstarke ohne ausreichende Beschäftigung zu Beginn der Sommerferien aneinander, aufgestachelt und radikalisiert durch Telegram-Chats und Hetze im Netz. Mit Messern und Pistolen überfielen sich Mitglieder beider Gruppierungen phasenweise täglich. Um ein Haar hätte es am 5. Juli fünf Tote gegeben.
Nachdem mehrere Syrer einem jungen Tschetschenen in ein Lokal in Wien-Brigittenau gefolgt waren und ihn mit einem Messer bedroht hatten, rückte nur wenige Minuten später massive Verstärkung für den jungen Burschen an. Emir K.(30) und Schamil G. (29) rasten im BMW X5 gemeinsam mit einem noch unbekannten Dritten zum Anton-Kummerer-Park vor der U6-Station Jägerstraße.
Ohne zu Zögern holten die Männer in Mafia-Manier ihre Schusswaffen aus dem Kofferraum und eröffneten sofort das Feuer auf fünf im Park sitzende Syrer. Die Männer, die als "505"er (syrisch-arabische Gang) identifiziert wurden, sollen zumindest sechs Mal durch Kugeln knapp verfehlt worden sein und ergriffen sofort die Flucht.
Gefundene Projektile schlugen in einem Baum und in parkenden Autos ein. Durch einen Querschläger erlitt einer der Syrer eine vier Zentimeter lange Wunde im Bereich des Brustbeinspitzes, heißt es in der "Heute" nun vorliegenden 12-seitigen Anklageschrift gegen die kurz darauf geschnappten und inhaftierten Angreifer.
Beide gebürtigen Tschetschenen – vertreten von Top-Anwalt Florian Kreiner – schwiegen in der Untersuchungshaft (wie richtige Gangster) eisern. Schmauchspuren und ausgewertete Handydaten dürften den Verdächtigen das Leugnen der vorgeworfenen Taten beim Prozess (Termin noch ausstehend) jedoch schwer machen. Die Anklage lautet auf fünffachen Mordversuch, es droht lebenslange Haft. Die Unschuldsvermutung gilt.