Österreich-News

Geflügelpest-Ausbruch in Wien und Niederösterreich

Alarm der AGES: Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich nachgewiesen! Mehrere Fälle werden aus Wien und Niederösterreich gemeldet.

Rene Findenig
Bei Labortests wurde Geflügelpest-Alarm in Wien und Niederösterreich ausgerufen.
Bei Labortests wurde Geflügelpest-Alarm in Wien und Niederösterreich ausgerufen.
Science Photo Library / picturedesk.com

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) schlägt Alarm: Seit Jahresende wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich (Bezirke Gmünd und Melk) Fälle der Geflügelpest festgestellt. "Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist", so die AGES. Im aktuellen Seuchengeschehen seien Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Geflügelpest oder Vogelgrippe
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

"Die Geflügelpest hat Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich davon auszugehen ist, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist, erfordert die Situation die rechtliche Anpassung der Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhalter:innen in Österreich", so die AGES. In jenen Regionen, die bereits jetzt als "Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" gelten, kommt eine Stallpflicht.

Risikogebiete und Ausbrüche der Geflügelpest.
Risikogebiete und Ausbrüche der Geflügelpest.
Gesundheitsministerium

Stallpflicht für betroffene Regionen kommt

Bei dieser muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. "Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden", so die AGES. "Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten", so die Agentur.

So sollen direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden, auch bei der Fütterung im Stall. Zudem darf es keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung geben. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. "Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden", so die AGES.

Karte zeigt die betroffenen Gebiete

Und es heißt: "Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registriert sein muss. Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen steht auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html zur Verfügung." 

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