Coronavirus

Gelber Impfpass – jetzt kommt Kontrolle beim Wirten

Vor dem offiziellen Start des "Grünen Passes" wird Corona-Geimpften der Zutritt zur Gastronomie etc. mit dem Gelben Impfpass aus Papier ermöglicht.

Roman Palman
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Der gelbe Impfpass aus Papier wird als Eintrittsberechtigung gültig sein. Archivbild
Der gelbe Impfpass aus Papier wird als Eintrittsberechtigung gültig sein. Archivbild
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Ab dem 19. Mai sollen Hotellerie und Gastronomie und auch Kulturstätten wieder aufsperren. Der Zutritt ist aber nur mit einem Nachweis darüber, dass man nicht an Corona erkrankt ist, erlaubt.

Im Gesundheitsausschuss des Nationalrates wurde am heutigen Montag die Gleichstellung von Getesteten und Geimpften beschlossen. Österreicher, die sich gegen Covid-19 impfen haben lassen, ersparen sich künftig also die Eintrittstests.

Bevor der "Grüne Pass" aber komplett digital durchstartet, können alle Geimpften ihren gelben Impfpass aus Papier als "Eintrittsberechtigung" vorzeigen. 

Darin muss der erste Stich der Corona-Impfung vermerkt sein. Dieser muss zudem mindestens 21 Tage zurückliegen. Erst nach diesen drei Wochen Wartezeit darf man bei den Kontrollen durchgewunken werden. Das bestätigte das Gesundheitsministerium am Montag auf Anfrage der APA.

Impfpass mit eingetragener Corona-Impfung.
Impfpass mit eingetragener Corona-Impfung.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

"Grüner Pass" kommt im Juni

Ab Juni soll dann der digitale Impfpass, der "Grüne Pass" verfügbar werden. Damit wird der Test- bzw. Impfnachweis per QR-Code auf dem Smartphone abrufbar sein. Voraussetzung dafür ist aber eine Bürgerkarte bzw. die digitale Handy-Signatur. Beim Eintritt ins Lokal muss man dann nur noch das Handy vorzeigen.

Für alle, die mit dem Digitalen wenig anfangen können, soll es – zumindest in der Übergangsphase – noch die Möglichkeit von Ausdrucken geben. Der QR-Code soll auch auf Papier als "Eintrittsticket" gültig sein.

Und wie kommt man zu so einem Ausdruck? Wie das Gesundheitsministerium weiter erklärt, sei vorgesehen, dass man sich den Nachweis Gemeindeämtern bzw. dem jeweiligen Magistrat ausdrucken lassen könne.

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