Im Schnitt 425 Euro

Geldregen! Staat verteilt 450 Millionen Euro an Bürger

Mehr als eine Million Menschen in Österreich haben den automatischen Steuerausgleich bereits erhalten. Im Schnitt flossen rund 425 Euro aufs Konto.
Österreich Heute
05.08.2026, 13:08
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Für viele ist der "Steuerausgleich", also die Arbeitnehmerveranlagung, jedes Jahr eine willkommene Geldspritze. Wer zu viel Lohnsteuer bezahlt hat, bekommt Geld vom Staat zurück. Oft sind es mehrere hundert Euro, in manchen Fällen sogar deutlich mehr.

Während viele ihren Steuerausgleich selbst einreichen, gibt es auch jene, die sich gar nicht darum kümmern. Genau für diese Personen gibt es seit 1. Juli jedes Jahres die automatische Arbeitnehmerveranlagung (AANV). Dabei prüft das Finanzministerium selbstständig, ob ein Guthaben zusteht, und überweist dieses automatisch – in diesen Tagen.

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Mehr als 400 Euro im Durchschnitt

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß dieses Programm ist: Mit Stand 3. August 2026 wurden bereits mehr als 1,06 Millionen automatische Bescheide erstellt, das berichtet 5min. Insgesamt hat der Staat dabei 452.346.560 Euro an Bürger ausbezahlt. Das entspricht durchschnittlich rund 424,52 Euro pro automatischem Steuerausgleich.

Für die Berechnung wurden laut Finanzministerium rund 4,8 Millionen Personen berücksichtigt. Allerdings führt nicht jede Berechnung zu einer Auszahlung. Deshalb lasse sich daraus nicht ableiten, wie viele Fälle noch offen sind.

Selbst erledigen kann mehr Geld bringen

Wer seinen Steuerausgleich selbst einreicht, kann allerdings oft mehr Geld zurückbekommen. Der Grund: Bestimmte Ausgaben werden bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtigt, weil sie dem Finanzministerium nicht automatisch gemeldet werden.

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Dazu zählen etwa Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder auch der Familienbonus Plus. Deshalb fällt das Guthaben bei einer selbst beantragten Arbeitnehmerveranlagung häufig höher aus.

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass sich die automatische und die selbst beantragte Arbeitnehmerveranlagung nur dann nicht unterscheiden, wenn keine Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder der Familienbonus Plus geltend gemacht werden können.

Experten der Arbeiterkammer empfehlen deshalb regelmäßig, den Steuerausgleich selbst zu machen. Wer abzugsfähige Ausgaben hat, könnte sonst auf mehrere hundert oder sogar tausende Euro verzichten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.08.2026, 13:08
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