Niederösterreich
Gemeinden um Wien weiten Kurzparkzonen aus
Wegen dem flächendeckenden Parkpickerl in Wien wurden auch in NÖ Kurzparkzonen eingeführt, jetzt werden diese noch ausgeweitet.
Das flächendeckende Parkpickerl in Wien rief auch die Gemeinden im Wiener Umland auf den Plan, Kurzparkzonen wurden eingeführt, einige werden nun sogar erweitert, andere adaptiert.
Wie "ORF NÖ" berichtet, werden in Purkersdorf (Bezirk St. Pölten-Land), Vösendorf (Bezirk Mödling) und Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) die Kurzparkzonen ausgeweitet.
In Purkersdorf werden zur „Grünen Zone“ künftig die Herrengasse, Hardt-Stremayr-Gasse, Bad-Säckingen-Straße und Pfarrhofgasse dazukommen. Die ersten drei Stunden ist das Parken gratis, dann kostet die Stunde zwei Euro. Auch Tagestickets sollen angeboten werden. Anrainer und Unternehmer sowie ständig Beschäftigte können eine pauschalisierte Parkabgabe um 35 Euro pro Jahr beantragen.
Auch Vösendorf weitet aus
Auch in Vösendorf sind entsprechende Schilder für zusätzliche Kurzparkzonen schon aufgestellt. Wann genau die neuen Kurzparkzonen in Kraft treten, ist aber noch unklar, möglich aber bereits zu Jahresbeginn. Betroffen ist etwa die Haidfeldsiedlung, hier gebe es Probleme mit Firmenautos.
Auch in Langenzersdorf werden die Kurzparkzonen ausgebaut - aber nur im kleinen Rahmen. Die Situation sei laut Gemeinde relativ entspannt.
Anpassungen in Schwechat und Zwölfaxing geplant
In Schwechat (Bruck) und Zwölfaxing (Bruck) werde es laut den Gemeinden ebenfalls Anpassungen geben. Ein konkreter Zeitplan und genaue Eckdaten sind aber noch unklar.
In Perchtoldsdorf (Mödling) behalte man die aktuelle Kurzparkverordnung, die erst im September erweitert worden war, bei. In Gerasdorf (Korneuburg) und Brunn (Mödling) sehe man keinen Anpassungsbedarf.
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Aus aktuellem Anlass informierte am Dienstag auch der ÖAMTC: In Wien können Parkscheine laut ÖAMTC am Donnerstag, 8. Dezember, grundsätzlich im Handschuhfach bleiben. Zu Mariä Empfängnis haben Geschäfte zwar geöffnet, die Kurzparkzonen sind jedoch an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Anrainerparkplätze, etwa rund um die Mariahilfer Straße, dürfen aber keinesfalls benutzt werden.
Ausnahmen seien Bahnhofs- und Spitalsbereiche, in diesen Bereichen gelten auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Expert:innen.
Achtung auf Anrainerparkplätze am Feiertag
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Strafe im Normalfall 36 Euro.
Ein ÖAMTC-Tipp: Sollten Sie einen Parkplatz in einem der genannten Bezirke gefunden haben, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es nicht ein Anrainerparkplatz ist. Generell gilt: Jede noch so teure Parkgarage ist günstiger als jede Abschleppung.