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Genesener Steirer: "Werde zum Zweitstich gezwungen"

Obwohl ein Steirer und seine Gattin nachweislich an Corona erkrankt waren, reicht eine Impfung nicht aus, damit sie den grünen Pass bekommen. 

Marlene Postl
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Ein 65-jähriger Steirer soll sich trotz Antikörpern zweimal impfen lassen (Symbolbild / "Heute"-Montage)
Ein 65-jähriger Steirer soll sich trotz Antikörpern zweimal impfen lassen (Symbolbild / "Heute"-Montage)
Franz Neumayr / picturedesk.com / privat

Ein Steirer ist empört – obwohl er und seine Frau Corona-Antikörper nachweisen können, soll eine Impfdosis nicht reichen, um den grünen Pass zu erhalten. Im Februar führte der 56-Jährige einen Antikörpernachweis durch, der positiv ausfiel. Er vermutet, im November an Corona erkrankt gewesen zu sein. Im Juni erhielt er dann den Erststich mit dem Moderna-Impfstoff. 

Der Steirer ging davon aus, dass es bei einem Stich bleiben würde – immerhin ist er genesen, für solche Patienten wird meist bekanntlich nur eine Impfung durchgeführt. Er wollte eigentlich keine Zweitimpfung. Um den grünen Pass zu erhalten, muss er diese nun dennoch durchführen lassen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie.

Corona-Erkrankung muss gemeldet werden

In einer Mail an den 56-Jährigen erklärt die AGES: "Voraussetzung für ein EU-konformes Impfzertifikat (für Genesene mit einem Stich) ist eine molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 (z.B. PCR-Test), der im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasst wurde, sowie eine im e-Impfpass erfasste Corona-Schutzimpfung. Da für die Ausstellung von EU-konformen Genesungszertifikaten gemäß dieser EU-Verordnung etwaige Nachweise auf neutralisierende Antikörper und positive Antigen-Tests nicht berücksichtigt werden können, ist auch eine Ausstellung der EU-konformen Impfzertifikaten für geimpfte Genesene aufgrund dieser aus heutiger Sicht nicht umsetzbar."

Impfung nach Genesung laut RKI unbedenklich

Kurz gesagt bedeutet das: Weil die Corona-Erkrankung des 56-Jährigen zu ihrem Zeitpunkt nicht vom Amt erfasst wurde, ist sie nicht relevant für den grünen Pass. Der Steirer möchte aber keinen Zweitstich, er hat Angst vor gesundheitlichen Folgen. Laut Robert Koch Institut ist seine Besorgnis allerdings unbegründet. 

Das Institut schreibt: "Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten Corona-Infektion mit Gefahren verbunden wäre. Die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist."