"Unter zusätzlichen Auflagen"

Gericht gibt grünes Licht für Bau der "Spange Wörth"

Die Verbindungsstraße "Spange Wörth" darf unter zusätzlichen Auflagen gebaut werden – das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht.
Erich Wessely
15.07.2026, 14:48
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Durchbruch im Fall einer wichtigen Verbindungsstrecke im Zentrum von NÖ: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 13. Juli 2026 entschieden, dass die Verbindungsstraße "Spange Wörth" unter zusätzlichen Auflagen gebaut werden darf. Nach einem "umfangreichen Ermittlungsverfahren kam der Senat zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben mit mehreren Änderungen nun den gesetzlichen Anforderungen zur Umweltverträglichkeit entspricht. Das Konzept für die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen betreffend des Mittelspechts und anderer Waldvögel bedarf jedoch noch einer weiteren Änderungsgenehmigung durch die Behörde. Die ordentliche Revision wurde zugelassen", teilte das Bundesverwaltungsgericht in einer Aussendung mit.

Im umfassenden Ermittlungsverfahren wurden mehrere Gutachten für die Fachbereiche Naturschutz, Ornithologie (Vogelkunde), Landwirtschaft, Verkehrstechnik und Schalltechnik eingeholt und in insgesamt acht Verhandlungstagen mit den Verfahrensparteien erörtert.

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Genehmigter Projektantrag

Ebenso wurde auch ein Vorabentscheidungsantrag an den EuGH gestellt, um eine Auslegungsfrage betreffend der EU-Vogelschutzrichtlinie zu klären, heißt es.

Während des Verfahrens habe die Projektwerberin Anpassungen des Projekts zur Verbesserung des Artenschutzes vorgenommen. In der Entscheidung des BVwG wurden diese berücksichtigt. Der nun genehmigte Projektantrag umfasst auch ein Konzept für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz des Mittelspechts und anderer Waldvögel. Für die Umsetzung verpflichtet der Senat die Projektwerberin, nach konkreter Auswahl der dafür vorgesehenen Flächen noch eine Änderungsgenehmigung (§ 18b UVP-G 2000) bei der Behörde zu beantragen.

Beim Bauvorhaben "Spange Wörth" handelt es sich um eine neue, 1,69 km lange, vierspurige Verbindungsstraße zwischen der B20 "Mariazeller Straße" und der neu zu bauenden "S34 Traisental Schnellstraße" im Südwesten von St. Pölten. Ende 2019 hatte die Niederösterreichische Landesregierung das Vorhaben nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt. Dagegen erhoben insgesamt 41 Parteien Beschwerde an das BVwG, darunter drei Umweltorganisationen, eine Bürgerinitiative und mehrere Privatpersonen.

EU-Vogelschutzrichtlinie

Die Projekte "Spange Wörth" und "S34 Traisental Schnellstraße" stellten verfahrensrechtlich unabhängige Vorhaben dar, hängen allerdings naturräumlich und verkehrstechnisch zusammen. Daher wurde die Beurteilung der Umweltauswirkungen beider Projekte in enger Abstimmung vorgenommen. Das Vorhaben "S34 Traisental Schnellstraße" wurde 2022 final vom BVwG bestätigt. Darauf aufbauend führte das BVwG für das Verfahren "Spange Wörth" noch spezifische Erhebungen durch Sachverständige durch und stellte auch eine Auslegungsfrage zur EU-Vogelschutzrichtlinie an den EuGH, die 2025 beantwortet wurde.

Landesvize Udo Landbauer
Helmut Graf

"Jetzt geht es darum, staugeplagte Bürger zu entlasten und wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft zu setzen", begrüßt LH-Stellvertreter und Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die "Spange Wörth" unter einigen Auflagen gebaut werden darf.

Die S34 ist Bundessache, die Verbindungsstraße "Spange Wörth" fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes NÖ. "Wir als Land Niederösterreich stehen jedenfalls als starker Partner bereit, um dieses wichtige Verkehrsprojekt umzusetzen", so Udo Landbauer.

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