Auch Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel und Mittelspecht konnten nichts am internationalen Urteil ändern: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem Vorab-Entscheidungsverfahren die Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie klargestellt – es geht dabei um die geplante Spange Wörth, ein Teilstück der umstrittenen S34, der Traisental-Schnellstraße.
Damit sind zentrale Voraussetzungen geklärt, die das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) heranziehen muss, damit entschieden wird, wie "genehmigungsfähig" das Projekt ist.
Die Spange Wörth auf der Traisental-Schnellstraße ist ein rund 1,7 Kilometer langer Verbindungsabschnitt im Süden von St. Pölten, der die geplante S34 mit dem südlichen Betriebsgebiet und der A1 Westautobahn verbinden soll. Der Straßenbau ist Teil des Vorhabens, um St. Pöltens Straßenverkehr zu entlasten.
Mehrere Umweltorganisationen hatten vor dem BVwG gegen die Genehmigung geklagt und argumentiert, der Bau verstoße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Grund: Brut- und Lebensräume geschützter Arten würden beeinträchtigt werden – unter anderem durch Lärm des erwarteten Verkehrs.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass die Vogelschutzrichtlinie nicht nur absichtliche Störungen von geschützten Vogelarten verbietet: Auch unbeabsichtigte Auswirkungen können unzulässig sein – allerdings nur dann, wenn sie den Bestand einer Art spürbar verschlechtern. Entscheidend ist also nicht, ob einzelne Tiere betroffen sind, sondern ob sich die Situation für die gesamte Population deutlich verschlechtert.
Außerdem müssen Schutzmaßnahmen, die im Projekt vorgesehen sind, bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Wenn etwa durch bestimmte Maßnahmen verhindert werden kann, dass Vogelarten stark gestört werden, ist das rechtlich relevant. Ob diese Maßnahmen tatsächlich wirksam sind, kann durch ein Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft werden. Grundlage dafür müssen verlässliche wissenschaftliche Daten sein.
Fallen diese Prüfungen positiv aus, kann ein Straßenbauprojekt trotz möglicher Eingriffe zulässig sein. Mit seinem Urteil hat der EuGH damit den rechtlichen Rahmen festgelegt, nach dem das österreichische Bundesverwaltungsgericht nun weiter entscheiden muss.
Das Urteil hat in der regionalen Politik sofortige Debatten ausgelöst. Verkehrssprecher Florian Krumböck von der ÖVP in St. Pölten sieht im EuGH-Urteil eine Chance für Fortschritt und fordert die rot-grüne Stadtregierung auf, Planungssicherheit zu schaffen und Ersatzflächen für Landwirte bereitzustellen. Er sagte zum Urteil: "Jetzt drängt die Zeit, um eine bessere Flächennutzung beim Straßenprojekt zu ermöglichen."
Krumböck über die neue Stadtregierung von St. Pölten unter Rot-Grün: "Besonders die Grünen, die bei den Verhandlungen für die Stadtregierung im Liegen umgefallen sind und ihre Wählerinnen und Wähler verraten haben, werden daran gemessen, wie sie zum Thema S34 weiter vorgehen."
NEOS-Gemeinderat Bernd Pinzer fordert ein geschlossenes Auftreten der Stadtregierung: "Entscheidend ist, dass eine mögliche Umsetzung einen echten Mehrwert für die Menschen in der Stadt bringt. Die bisherige Vogel-Strauß-Taktik hilft niemandem – mit dem Kopf im Sand verschwinden die Herausforderungen nämlich nicht.“
Auch nach dem EuGH-Urteil ist der Zeitpunkt für einen möglichen Baubeginn der S34 ungewiss. Selbst bei einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) könnten weitere Rechtsmittel gezogen werden. Ohne eine Genehmigung der Spange Wörth bleibt ein Baustart für die S34 aber schwer realisierbar.