Die Einführung von 113 Verhaltensregeln in Palma de Mallorca hat viel bewegt. Denn die Regeln gegen Trinkgelage, Straßenprostitution oder das Herumlaufen in der Innenstadt in Badekleidung wurden teilweise streng kontrolliert und auch bestraft. Nun hat ein Gericht die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander" gekippt und das Treiben am Ballermann droht wieder aus dem Ruder zu laufen.
Die Einführung von 113 Verhaltensregeln in Palma de Mallorca . Denn die Regeln gegen Trinkgelage, Straßenprostitution oder das Herumlaufen in der Innenstadt in Badekleidung wurden teilweise streng kontrolliert und auch bestraft. Nun hat ein Gericht die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander" gekippt und das Treiben am Ballermann droht wieder aus dem Ruder zu laufen.
Am Donnerstag erklärte das balearische Verwaltungsgericht die umstrittenen Benimmregeln nach Klage der Einwohnervereinigungen für ungültig. Die kuriose Begründung: Die Stadtverwaltung sei dafür nicht zuständig und hätte die Verordnung gar nicht erlassen dürfen.
Grundrechte verletzt, Sanktionen nicht legal
Der Anwalt der Kläger verwies darauf, dass Grundrechte der Bürger verletzt und die Sanktionen die gesetzlichen Regelungen übersteigen würden. Die Richter sahen das genauso und orteten grobe Versäumnisse bei der Erstellung der Verordnung.
Das Kippen der Verordnung soll jedoch kein Freibrief für die Rückkehr der Saufgelage sein. Die Stadtverwaltung möchte auf bereits bestehende Verordnungen zurückgreifen. Eine besagt, dass im Stadtgebiet bestimmte Zonen festgelegt werden dürfen, in denen die Polizei gegen Saufgelage vorgehen darf.
Hoteliers befürchten Schlimmes
Die Hoteliers befürchten dennoch einen Anstieg der Exzesse. Wenn es kein klares Regelwerk gebe, seien die Zuständigkeiten von Orts- und Nationalpolizei etwa beim Vorgehen gegen fliegende Händler und Hütchenspieler nicht eindeutig, sagte der Hoteliersverband der Playa de Palma gegenüber der Zeitung "Diario de Mallorca".
Diese Mallorca-Benimmregeln gelten jetzt nicht mehr: