Politik

Gericht: Wolf mit erstem Erfolg gegen Strache

ORF-Journalist Armin Wolf sollte nach Ansicht des Gerichts Anspruch auf Entschädigung wegen des "Lügen"-Postings haben.

Heute Redaktion
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ZiB2-Anchorman Armin Wolf hat vor Gericht einen ersten Erfolg gegen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache errungen. Ein Facebook-Posting von Strache, in dem er offenbar Wolf und den ORF der Lüge bezichtigt, brachte ihm nun eine "Mitteilung" ein.

Laut dem Wiener Landesgericht für Strafsachen sei zum derzeitigen Verfahrensstand von übler Nachrede und dem Anspruch auf Entschädigung auszugehen.

Strache muss Mitteilung veröffentlichen

Auf Beschluss des Gerichts muss Strache auf seinem Facebook-Profil die Info öffentlich machen, dass ein Verfahren nach dem Mediengesetz gegen ihn anhängig ist. Eine solche "vorläufige Mitteilung" kann nach dem Mediengesetz beschlossen werden, wenn "anzunehmen ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen".

Laut Gericht kann Straches Posting so verstanden werden, dass Wolf "die Verbreitung von Lüge und Unwahrheit" zur Last gelegt wird. Der lachende Smiley und der Kommentar "Satire" reichen nicht aus, da der Vorwurf so schwer sei.

Die Causa

Rückblick: Strache hatte am 13. Februar ein Bild auf seinem privaten Facebook-Profil mit über 40.000 Abonnenten veröffentlicht. "Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF", ist da zu lesen. Und weiter: "Das Beste aus Fake News, Lügen und Propaganda, Pseudokultur und Zwangsgebühr. Regional und international. Im Fernsehen, im Radio und auf dem Facebook-Profil von Armin Wolf." Zu sehen: Moderator Armin Wolf mit einem Pinocchio-Bild in der Hand.

Strache verteidigte das Posting als "überspitzte Satire". Wolf gab sich davon nicht beeindruckt – "Dass Herr Strache verschämt 'Satire' über sein Bild schreibt, ist rechtlich irrelevant", ärgerte sich der Moderator. Auch ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz forderte von Strache und Facebook eine Entfernung des untergriffigen Beitrags und eine Erklärung ein.

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