Jener 23-Jährige, der am frühen Morgen des 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen fatalen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte, wird dafür am 27. März am Landesgericht zur Verantwortung gezogen.
Die Staatsanwaltschaft hat den ursprünglichen Verdacht in Richtung absichtlicher schwerer Körperverletzung fallen gelassen. Eingebracht wurde ein Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe mit dem Faustschlag fahrlässig eine schwere Gesundheitsschädigung bewirkt. Burgstaller hatte einen Schädelbasisbruch erlitten. Strafdrohung: sechs Monate bis maximal fünf Jahre Haft.
Die Verhandlung ist auf zwei Stunden anberaumt. Burgstaller ist als Zeuge geladen, wobei der Richter davon ausgeht, dass er dieser auch nachkommen wird, sollten dem nicht gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Der Stürmer, der mehrere Tage in einem Spital stationär behandelt werden musste, ist fußballerisch nach wie vor nicht einsatzfähig.
Burgstaller sprach zuletzt davon, dass es sein großes Ziel ist, noch in dieser Saison auf den Platz zurückzukehren.