Oberösterreich

GIS-Daten weg – Betroffener will jetzt Schadenersatz

Ein Mann ist verärgert: Ein GIS-Subunternehmen habe seine Daten gestohlen. Jetzt hat er eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Johannes Rausch
Ein Betroffener reichte bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige ein. Er sah seinen Datenschutz durch ein GIS-Subunternehmen verletzt.
Ein Betroffener reichte bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige ein. Er sah seinen Datenschutz durch ein GIS-Subunternehmen verletzt.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Wenn man eine Verletzung seines Datenschutzes feststellt, kann man möglicherweise vor Gericht einen Schadenersatz geltend machen. Grund: Hier gilt das Datenschutzgesetz.

Ein Betroffener möchte jetzt genau so vorgehen. Ein Subunternehmen, das für die GIS (Gebühren Info Service) des ORF Daten verarbeitet, stellte nämlich versehentlich Informationen fast aller Menschen in Österreich ins Netz.

In Folge hat der Oberösterreicher nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Er argumentiert vor allem mit dem dadurch erlittenen immateriellen Schaden.

Laut "Standard" sei er "erschüttert über die Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Meldedaten eines Subunternehmens der GIS". Außerdem sei er als Betroffener nicht über den Vorfall in Kenntnis gesetzt worden.

Konkret möchte der Mann 500 Euro. Darüber hinaus lässt er sich bis zur Hauptverhandlung die Möglichkeit offen, seine Forderung anzupassen. Robert Haupt, der Anwalt des Oberösterreichers, erklärt, dass dieser immaterielle Schaden unter anderem den Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten betreffe.

Zusätzlich verweist er auf ein OGH-Urteil, bei dem jemandem ein Schadenersatz von 750 Euro zugesprochen wurde. Grund dafür: Seine Meldedaten waren falsch in einer Bonitätsbank gespeichert. 

Von so gut wie jedem Menschen in Österreich speichert die GIS Personendaten, um Hausbesuche abwickeln zu können. Somit wurden nicht nur die Meldedaten, sondern auch Namen und Geburtsdaten gestohlen. 

GIS-Aus ab 2024 fix

Bald wird es die ORF-GIS in der bestehenden Form (bezahlt werden muss für den Radio- und TV-Empfang, während der Internet-Streaming-Empfang kostenlos ist) nicht mehr geben. Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist diese ab 2024 unzulässig. Nun liegen drei Alternativen auf dem Tisch. "Heute" hat berichtet

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