Nach derzeitiger Rechtslage gibt es für drittstaatsangehörige Arbeitskräfte, die in einem Nachbarland wohnen und als Grenzgänger in Österreich arbeiten möchten, keinen Aufenthaltstitel, der eine rechtmäßige Beschäftigung in Österreich ermöglicht.
Dabei handle es sich laut Bundesregierung um "gut qualifizierte Arbeitskräfte, die bereits ein Daueraufenthaltsrecht im Nachbarland haben". Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll Rechtssicherheit geschaffen und drittstaatsangehörigen Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglicht werden.
Mit der Einführung eines neuen Aufenthaltstitels "Aufenthaltsbewilligung - Grenzgänger" im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sollen Grenzgänger, die bereits über ein Daueraufenthaltsrecht mit freiem Arbeitsmarktzugang in einem österreichischen Nachbarstaat verfügen, ein Aufenthaltsrecht für eine Beschäftigung in einem grenznahen politischen Bezirk und das Recht erhalten, täglich bzw. regelmäßig für die Beschäftigung nach Österreich ein- und auszureisen. Voraussetzung für die Zulassung zur Beschäftigung sei ein positives Gutachten des AMS, so der Plan der Bundesregierung.
"Durch die vorgesehene Aufenthaltsbewilligung Grenzgänger wird die Konkurrenz am Arbeitsmarkt für unsere Landsleute nochmals verschärft - die Leidtragenden: die heimischen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor und in strukturschwachen Regionen. Anstatt unsere eigenen jungen Menschen auszubilden und heimische Betriebe zu unterstützen, setzt die Bundesregierung auf billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten, wovon nur internationale Konzerne und Billiglohn-Arbeitgeber profitieren", kritisiert FPÖ Niederösterreich Sicherheits- und Asylsprecher und Landtagsabgeordneter Andreas Bors den Entwurf des Bundesgesetzes für die Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Weiters würden sicherheitspolitische Risiken ausgeblendet werden. "Wer regelmäßig ein- und ausreist, ohne hier seinen Wohnsitz zu haben, entzieht sich weitgehend behördlicher Kontrolle. Das kann niemals im Interesse der österreichischen Bevölkerung liegen", schließt Bors und fordert die Bundesregierung auf, die Vorlage zurückzuziehen.