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Grillparty entweder nur zu zehnt – oder ohne Essen!

Eine neue Verordnung zeigt, wie Treffen ab dem 19. Mai geregelt sind. Auf größere Feiern, Partys und Feste warten einige massive Einschränkungen.

Rene Findenig
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Grillfeiern? Wird es vorerst nicht im großen Stil geben.
Grillfeiern? Wird es vorerst nicht im großen Stil geben.
JFK / EXPA / picturedesk.com

Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf und auch Treffen werden wieder vermehrt möglich. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr dürfen sich dann laut der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums, die noch abgesegnet werden muss, "höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten" ohne Einberechnung minderjähriger Kinder treffen. Zwischen 5 Uhr und 22 Uhr wiederum sind Zusammenkünfte im Freien mit höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger möglich, in Innenräumen gelten die "Nachtregeln" mit vier Personen.

Und was, wenn man eine Grillfeier, ein Geburtstagsfest oder eine Gartenparty schmeißen will, bei der mehr als zehn Teilnehmer kommen sollen? Das wird schwierig, sagt die Verordnung, es gibt gleich mehrere Hürden. "Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit bis zu 50 Teilnehmern" muss "der für die Zusammenkunft Verantwortliche" das Treffen spätestens eine Woche im Voraus bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen – samt Name, Kontaktdaten, Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft, Zweck der Zusammenkunft und Anzahl der Teilnehmer.

Gäste brauchen Corona-Test, Gastgeber muss kontrollieren

Weiters heißt es: "Der für die Zusammenkunft Verantwortliche darf die Teilnehmer nur einlassen, wenn sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen." Heißt konkret: Gäste brauchen einen negativen Corona-Test, einen Impf-Nachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Infektion. Bitter für geplante Grillfeiern, aber auch jegliches andere Fest: Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig!

Außerdem muss zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Soll es noch größer werden, nämlich über 50 Personen, muss es außerdem ein COVID-19-Präventionskonzept und einen COVID-19-Beauftragten geben. Das war es aber noch nicht: Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen – und bei Zusammenkünften ab zehn und bis zu 50 Teilnehmern auch im Freien.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com