Politik

Große Kraftwerke sollen schneller gebaut werden können

Um die Energiewende voranzutreiben, soll das Genehmigungsverfahren für den Bau von Kraftwerken künftig einfacher und schneller werden.

Leo Stempfl
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    Am Mittwoch ging die Regierungsklausur 2023 zu Ende.
    Am Mittwoch ging die Regierungsklausur 2023 zu Ende.
    Helmut Graf

    Die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise krempelte das Leben der Österreicher regelrecht um, praktisch alle Waren wurden in den letzten Monaten teurer. Nicht nur deswegen will die Regierung komplett weg von russischem Gas. Auch der CO2-Ausstoß fossiler Energieträger muss in den nächsten Jahren drastisch nach unten geschraubt werden. Österreich drohen sonst Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

    Erneuerbaren-Turbo

    Im Rahmen der Neujahrsklausur der Bundesregierung haben sich ÖVP und Grüne deswegen darauf verständigt, den sogenannten "Erneuerbaren-Turbo für Österreich" zu zünden. Das am Mittwoch beschlossene Energie-Paket der Bundesregierung enthält eine UVPG-Novelle, die schnellere Verfahren für Kraftwerke bringen soll. Flankiert wird dieses Projekt vom Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen und den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich.

    Neuer Bonus fix, Energie-Turbo – die Pläne der Regierung >>

    "Wir wollen die Energiewende nochmals deutlich beschleunigen. Nur sie macht uns unabhängig. Sie schützt unser Klima. Und sie gibt den Menschen in Österreich die Sicherheit: Auf die Energieversorgung kann man sich verlassen", heißt es in einer Aussendung. Damit das gelingt, sollen die Genehmigungsverfahren für große erneuerbare Kraftwerke schneller werden.

    Schnellere Umweltverträglichkeitsprüfung

    Am Mittwoch wird deswegen eine Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. "Damit wechseln wir auf die Überholspur bei Energiewendeprojekten." Konkret bedeutet das, dass der Energiewende im Verfahren ein besonderes öffentliches Interesse zugeschrieben wird. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung hohe Bedeutung zu. Außerdem neu: Blanko-Beschwerden haben in diesem Fall nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung.

    Das Verfahren wird generell besser und effizienter strukturiert, etwa dadurch, dass es keine Doppelprüfungen mehr geben wird. Wenn das Landschaftsbild etwa schon in der Flächenausweisung geprüft wurde, reicht das in Zukunft.

    Keine Widmung mehr nötig

    Was Ländern, Gemeinden und womöglich gar den Verfassungsgerichtshof auf den Plan rufen könnte: Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird dann im UVP-Verfahren eingeholt, aber das langwierige Widmungsverfahren braucht nicht abgehandelt zu werden.

    Die Novelle wird nun an das Parlament übermittelt und kann dort mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

    Weitere Änderungen: Der Schutz der Böden bekommt in Zukunft noch größere Bedeutung. Für jedes Projekt braucht es ein Bodenkonzept, das den sorgsamen Umgang mit unserer Natur sicherstellt. Und es werden klare Regeln eingeführt, ab welchem Bodenverbrauch Chaletdörfer und Logistikzentren jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen.

    Mehr Förderung für private PVs

    Doch was konkret kann ein Einzelner tun, um zur Energiewende beizutragen? Die Antwort soll der Ausbauturbo für PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern und den Dächern und Flächen von Betrieben liefern. Weil es hier 2022 einen neuen Rekord gab, werden die Förderungen noch einmal aufgestockt. Im Jahr 2023 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro (2022 395 Millionen Euro) zur Verfügung.

    Zudem wird die Förderung weiter vereinfacht. So kann künftig auch eine Förderung beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde, generell wurden die Fristen verlängert. Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) wird den weiteren Rahmen für diesen Ausbauturbo setzen.

    Biogas-Offensive

    Damit die Abhängigkeit von russischen Erdgas rasch beendet werden kann, muss in Österreich Gas auch selbst produziert werden. Deshalb soll – mit Blick auf die Zukunft – die Produktion von klimafreundlichem Grüngas in Österreich bis 2030 auf 10,5 Terawattstunden pro Jahr erhöht werden. Der Plan mit dem dieser Schritt gelingen soll, ist das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG). Es gibt die notwendigen Ziele und Förderungen vor, damit die Biogasproduktion in den nächsten sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden kann: Die Produktion von heimischen Biogas soll bis 2030 auf insgesamt 10,5 TWh pro Jahr steigen.

    Dafür müssen die Gasversorger einen jährlich steigenden Anteil an Grüngas verwenden. Im Jahr 2030 sollen dem Gas in Österreich 11 Prozent Grüngas beigemengt sein. Biomethan kann aus unterschiedlichen Bio-Abfällen und Holzresten erzeugt werden und ersetzt dann fossiles Erdgas. Es trägt damit zum Schutz des Klimas bei und macht Österreich unabhängiger von fossilen Energieimporten. Dabei ist Biogas natürlich eine begrenzte Ressource. Es wird Erdgas also nur dort ersetzen können, wo es keine Alternativen gibt. Etwa bei Hochtemperaturanwendungen in der Industrie.

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