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Wer die Großeltern noch besuchen darf – und wer nicht

Der Lockdown in Österreich soll am 6. Dezember enden. Danach wird laut Regierung das Land langsam hochgefahren. Bei den Kontakten wurde nachgeschärft.

Heute Redaktion
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Corona-Lockdown: "Enger Kontakt" mit Großeltern nun genau definiert
Corona-Lockdown: "Enger Kontakt" mit Großeltern nun genau definiert
apa/picturedesk

Die Regierung hat am Mittwoch die befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember verlängert. Bei manchen Corona-Maßnahmen wurde nachgeschärft, so darf beispielsweise der Nikolo zu Besuch kommen, jedoch nicht mehr der Hausfrisör.

Nur noch Eltern, Kinder und Geschwister genannt

Auch bei den Kontakten wurde die Verordnung adaptiert. Wie bisher darf man den privaten Wohnbereich auch weiterhin für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sowie für den Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen verlassen. Bei Letzteren werden nunmehr explizit die Eltern, Kinder und Geschwister genannt.

Besonders im Fokus steht die Frage, ob man die Großeltern treffen darf. "Das ist irrwitzig. Es gib viele Fälle, wo Großeltern keine Kinder mehr haben, aber sehr wohl Enkel und das ihre einzigen Angehörigen sind", erklärt Peter Kostelka, Präsident des SPÖ-nahen Pensionistenverbands im "Ö1-Morgenjournal".

"Wichtige Bezugsperson"

Für Enkel ist ein Besuch bei den Großeltern nicht generell untersagt, aber nur dann erlaubt, wenn sie zu den "wichtigen Bezugspersonen" zählen, die man ohnehin mehrmals die Woche trifft.

Weiters wird festgehalten, dass mehrere Personen eines Haushalts nur eine weitere Person treffen dürfen. Laut Ministerium sei es jetzt wichtig, dass keine Familienfeiern stattfinden.

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