Politik

Grüner Pass – so funktioniert er in Österreich wirklich

Der Ministerrat beschließt die Umsetzung des "Grünen Passes" in drei Phasen - Analoge und digitale Nachweise von Test, Impfung oder Genesung.

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Der Grüne Pass soll den Urlaub ermöglichen.
Der Grüne Pass soll den Urlaub ermöglichen.
Picturedesk, "Heute"-Montage

"Der Grüne Pass bietet analoge und digitale Nachweise über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung. Mit der raschen und anwenderfreundlichen Umsetzung ermöglichen wir große Schritte in Richtung Normalität unter Wahrung höchster Sicherheit", betonen Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein im Vorfeld des Ministerratsbeschlusses zur Umsetzung des Grünen Passes in drei Phasen bis zum Sommer.

Erste Phase: Bestehende Nachweise

Die Umsetzung in Österreich startet bereits ab 19. Mai in analoger Form. Ab dann können folgende Nachweise für Zutritte verwendet werden: Behördlich anerkannte negative Testergebnisse, die Vorlage des Impfpasses oder ein Absonderungsbescheid bzw. eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Beispiel: Zwei Personen verabreden sich zum Essen beim Lieblingswirten. Sie gehen davor in eine Teststraße. Die ausgedruckte Bestätigung oder E-Mail am Handy mit dem negativen Testergebnis ist die "Eintrittskarte" für den Lokalbesuch.

Zweite Phase: Zusätzlich digitale Nachweise

Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzlich digitale Nachweis-Varianten zum Einsatz kommen, lange vor der europäischen Lösung. Mit der Erstellung von "Zertifikaten" mit QR-Codes geht der Grüne Pass dann national in die Umsetzung: Testzertifikat, Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat. Diese Zertifikate können entweder digital abgerufen oder weiterhin als Ausdruck in einem Gemeindeamt oder Magistrat abgeholt werden.

Beispiel: Ein Paar plant einen Hotelaufenthalt. Beide haben bereits je eine Erstimpfung erhalten. Sie haben sich ihre Impfzertifikate mit ihrer Handy-Signatur unter gesundheit.gv.at heruntergeladen und am Handy gespeichert. Ab dem 22. Tag nach Impfung reicht die Vorlage des Impfzertifikats beim Check-in im Hotel.

Dritte Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen

Voraussichtlich am 26. Juni tritt die EU-Verordnung in Kraft, wodurch die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate auf EU-Ebene möglich wird. Diese Anbindung an europäische Schnittstellen wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen. Nach derzeitigem Stand soll der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar: An jeder Grenze kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist.

Beispiel: Deutsche Touristen kommen für den Sommerurlaub nach Österreich. Sie haben sich in Deutschland Zertifikate ausstellen lassen. Die deutschen QR-Codes sind beim Check-In per Prüf-App oder Handy-Kamera auch in Österreich lesbar.

Österreich bei der Umsetzung Vorreiter in Europa

"Meine Aufgabe als Gesundheitsmister ist es, dafür zu sorgen, dass kein Mensch sterben muss, weil er kein Intensivbett mehr bekommt. Deshalb ist es wichtig, dass die für 19. Mai geplanten Öffnungsschritte mit umfassenden Sicherheitskonzepten einhergehen und sich die Menschen auch an die vorgeschriebenen Regeln halten. Wir stellen den Bürgerinnen und Bürgern daher einfache Immunitätsnachweise – digital und analog – über den Grünen Pass zur Verfügung", so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

"Die Idee des Grünen Passes ist unser Weg zurück in unser altes Leben. Er ist ein umfassendes Konzept, das Mobilität und Bewegungsfreiheit ermöglicht. 'Grüner Pass' ist ein Überbegriff für den Nachweis einer Impfung, einer Genesung und einer Testung, mit denen wir bald wieder ins Kino, ins Restaurant oder ins Fitness-Studio gehen können. Ab Juli werden wir dann damit wieder ins Ausland reisen können."

Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist der Grüne Pass für den Start der Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft wichtig. Ab 19. Mai dürfen in Österreich Gastronomie-, Hotellerie- und Freizeitbetriebe sowie Kulturinstitutionen und Sportstätten wieder aufsperren. "Das ist für uns als Tourismusland nach dieser langen Durststrecke überlebenswichtig. Gäste und Gastgeber freuen sich schon seit Monaten darauf. Voraussetzung für den Zutritt zu diesen Bereichen ist ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung. Der Grüne Pass wird als einfacher und anwendungsfreundlicher Zutritts-Nachweis dienen", betont die Tourismusministerin.

"Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich aussuchen, auf welche Art Test, Impfung oder Genesung nachgewiesen wird. Für unsere Wirte, Hotels und Freizeiteinrichtungen wiederum wird es sehr einfach sein, diesen Status zu prüfen. Dabei gelangen keinerlei persönliche Daten in fremde Hände, es wird nur die Berechtigung für den Zutritt erteilt", erklärt Köstinger. "Österreich ist bei der Umsetzung des 'Grünen Passes' unter den Vorreitern in Europa. Wir werden ab dem 4. Juni, also weit vor vielen anderen EU-Staaten, auch den digitalen Grünen Pass einsetzen. Wenn die EU ab Ende Juni dann die Schnittstellen bereitstellt, wird unser System sofort daran gekoppelt. Wir haben die rasche Umsetzung des 'Grünen Passes' versprochen, dieses Versprechen lösen wir nun ein. Sicherheit, Verlässlichkeit und einfache Handhabung sind der Schlüssel dafür, dass das gut funktionieren wird."

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