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Gutschein-Klauseln von Fluglinien gesetzeswidrig

Heute Redaktion
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Ein Fluggutschein ist nicht immer ein Freifahrtsschein, sondern an viele Regeln geknüpft. Die Fluglinien AUA und Airberlin müssen nun nach einem Gerichtsurteil einige fragwürdige Gutscheinklauseln aufheben. Das Urteil gegen Air Berlin ist rechtskräftig, jenes gegen die AUA nicht.

Ein Fluggutschein ist nicht immer ein Freifahrtsschein, sondern an viele Regeln geknüpft. Die Fluglinien  AUA  und Airberlin müssen nun nach einem Gerichtsurteil einige fragwürdige Gutscheinklauseln aufheben. Das Urteil gegen Air Berlin ist rechtskräftig, jenes gegen die AUA nicht.

Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen mehrere Klauseln in den Gutschein-Bedingungen und bekam vom Obersten Gerichtshof bzw. Oberlandesgericht Wien Recht. Die beiden juristischen Entscheidungen sind aus Kundensicht ein großer Schritt.

Einer der Hauptstreitpunkte war die Tatsache, dass die beiden Fluglinien eine Kombination mehrerer Fluggutscheine innerhalb einer Buchung unmöglich machten.

Auch die Barauszahlungen von Restwertguthaben stellte die Kunden beider Fluglinien vor Probleme, weil sie sich aufgrund der Stückelung der Geldscheine und des Kombinationsverbotes zwischen dem Verfallen des Restwertes und der Buchung einer weiteren Reise entscheiden mussten.

Vom OGH beanstandete :


"Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden; das Zusammenführen mehrerer Gutscheine im Rahmen einer Buchung ist ausgeschlossen."
 "Eine Barauszahlung des (Rest-)Guthabens eines Fluggutscheines ist nicht möglich."

Vom OLG Wien beanstandete :


"Mehrere Gutscheine können nicht miteinander kombiniert werden."
"Es können keine Gabelflüge (wenn Abflugs und/oder Zielflughafen beim Hin- und Rückflug verschieden sind) wie z.B. Wien-Frankfurt München-Wien oder Wien -Frankfurt Frankfurt-Graz gebucht werden."
"Der Weiterverkauf ist nicht gestattet."
"Austrian Airlines übernehmen keine Verantwortung für Missbrauch des Gutscheins durch eine andere Person als den Passagier und/oder Verlust des Gutscheins durch den Passagier"
"Bei Missbrauchsverdacht behalten sich Austrian Airlines vor, den Gutschein nachträglich zu sperren."Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden."
"Wird die Buchung storniert, gilt der Gutschein als verwendet und wird nicht rückerstatte."
"Auch bei refundierbaren Tickets wird der Gutscheinwert nicht rückerstattet."