Österreich

Hadishats Killer würde laut Gutachterin wieder töten

Heute Redaktion
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"Heute" erfuhr: Auch Psychiaterin Kathrin Sevecke kam zu dem Schluss, dass Robert K. bei der Bluttat an der kleinen Hadishat zurechnungsfähig war. Prozess-Neuauflage am 13. Februar in Wien!

Seine Anwältin und er haben alles versucht, drei Psychiater bemüht, einen zweiten Prozess für ihn erwirkt – am Ende vergeblich. Robert K. wird aller Voraussicht nach eine langjährige Haftstrafe in einem ganz normalen Gefängnis absitzen müssen. Universitätsprofessorin Kathrin Sevecke (sie leitet seit 1999 die Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Meduni Innsbruck) kam in ihrem nun eingelangten 150-seitigen Sachverständigen-Dossier zu dem Schluss, dass der verdächtige Robert K. am 11. Mai 2018 zurechnungsfähig war.

13 Jahre Haft – Urteil aufgehoben

"Das Tathandeln hat sich aus aktueller gutachterlicher Sicht nicht unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Störung entwickelt. Ein handlungsbestimmendes psychotisches Tatgeschehen lag nicht vor." Wie berichtet, soll Robert K. sein Nachbarsmädchen Hadishat im Wiener Ditteshof erstochen und die Leiche dann im Restmüll entsorgt haben. Am 19. Dezember 2018 war er zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil später auf, da sich zwei Gutachter (einer davon ist mittlerweile tot) uneinig über die Schuldfähigkeit waren.

Psychiater uneinig

Während Peter Hofmann – wie jetzt auch Kathrin Sevecke – sicher sind, dass Robert K. wusste, was er tat, sah der mittlerweile tote Manfred Gerstl eine schwere Form der Schizophrenie gegeben. Sevecke – und das kommt für Beobachter des ersten Prozesses, bei dem sich Robert K. völlig wirr gab, wohl doch überraschend – sagt klipp und klar: "Eine Unterbringung in einer Anstalt sei daher "nicht zu bejahen".

Gutachterin hält ihn für brandgefährlich

Wie berichtet, sagte Robert K. vor Gericht aus, "innere Stimmen" hätten ihm den Auftrag zum Mord an Hadishat gegeben. Diese Ausrede zerpflückt nun auch Doktor Sevecke: "Die Aufarbeitung der Tat hat auch lange danach noch nicht in Ansätzen begonnen. Er übernimmt keine Verantwortung als Täter. Wegen "einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, schizoiden Zügen" sei eine "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades" gegeben. Sie diagnostiziert dem 18-Jährigen "gottgleiche Allmachtsphantasien".

Expertin sicher: Er würde wieder töten

Bei Robert K., der als "Zocker" und Computerfreak galt, liege eine "schwere Empathiestörung und eine emotionale Übersättigung durch intensiven Medienkonsume und intensive Beschäftigung mit Todesbildern" vor. Die Psychiaterin malt eine düstere Zukunftsprognose: "Es besteht ein hohes Risiko, dass Robert K. mit einem Tötungsdelikt rückfällig wird."

Prozess am 13.2. in Wien

Nikolaus Rast, der der gebeutelten Opferfamilie von Anfang an zur Seite stand, zeigte sich gegenüber "Heute" erleichtert, dass die Angehörigen der kleinen Hadishat bald endlich abschließen können: "Es ist genau das passiert, was ich immer gesagt habe – Robert K. wird nie wieder freikommen und das ist gut so."

Schon am 13. Februar wird ihm vor einem Jugendgeschworenen-Gericht in Wien (Vorsitz: Norbert Gerstberger) der Prozess gemacht – laut "Heute"-Infos geht es dort nicht mehr um die Schuld-, sondern nur noch um die Zurechnungsfähigkeitsfrage.

Es ist davon auszugehen, dass er eine langjährige Haftstrafe ausfasst und nach Verbüßung in einer Anstalt weggesperrt bleibt. Für Robert K. gilt die Unschuldsvermutung.

Video: Der Fall Hadishat

Das Begräbnis der kleinen Hadishat in Tschetschenien

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