Österreich

Schuldig! Hadishats Killer wegen Mordes verurteilt

+++ Der Prozess gegen Robert K. ist vorbei +++ Er hat den Mord an der 7-jährigen Hadishat gestanden +++ Urteil: Schuldig, Haft und Einweisung +++

Heute Redaktion
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Der Andrang am Wiener Landesgericht wird beim mit Spannung erwarteten Prozess des Jahres groß sein. 18 Reporter (einer pro Medium) sind zugelassen, dazu 30 Zuhörer aus dem Volk – diese Plätze für Gerichtskiebitze sind nicht reserviert, es gilt freie Platzwahl, so lange Sessel verfügbar sind.

Stehgäste sind aus feuerpolizeilichen Überlegungen nicht gestattet. Auch Hadishats Mama und ihr Bruder haben ihr Kommen angekündigt – "weil wir dem, der uns das angetan hat, in die Augen schauen wollen", wie sie ihrem Anwalt Nikolaus Rast anvertraut haben. Hadishats Bruder Rustam: "Unsere einzige Hoffnung ist, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Da vertrauen wir völlig auf die österreichische Justiz."

"Jetzt eine Stimme weniger"

Besonders traurig: Hadishat hätte am Mittwoch ihren achten Geburtstag gefeiert. Ihre kleinen Geschwister wissen noch immer nicht, dass sie tot ist. "Denn wenn sie nach Hadishat fragen", so ihre Mama und ihr Bruder, "erzählen wir ihnen immer andere Geschichten, wo sie ist und erfinden irgendetwas. Wir wollen sie noch schonen. Irgendwann werden sie die Wahrheit selbstverständlich erfahren, aber bis dahin sollen sie halbwegs unbeschwert aufwachsen." Wie es der Familie nun geht? "Wir sind umgezogen – weit weg vom Tatort im Ditteshof. Und zuhause ist es ruhig geworden – es ist jetzt eine Stimme weniger. Wir denken oft an Hadishat – und bereuen, nicht noch viel mehr Erlebnisse mit ihr auf Fotos festgehalten zu haben. Sie fehlt uns so sehr." Mama Zarema: "In besonderen Nächten träume ich von Hadishat. Davon, dass sie auf meinem Schoß sitzt, mir Bussis gibt und wir miteinander lachen …"

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Die Sicherheitsvorkehrungen sind wegen wiederholter Blutrache-Drohungen aus der tschetschenischen Community enorm: Metalldetektoren (ähnlich den Geräten, die am Airport eingesetzt werden) kommen am Haupteingang und vor Saal 303 zum Einsatz, darüber hinaus sind Kräfte der Sondereinheit Wega im Einsatz:

Auch Staatsschützer des BVT und des LVT sind vor Ort, der Verdächtige Robert K. wird von einer Armada an Justizwachebeamten hermetisch abgeschirmt. Er darf nicht gefilmt oder fotografiert werden. Auch Spürhunde der Polizei werden durch das Gerichtsgebäude schwirren.

Die Anklage von Staatsanwalt Andreas Mugler ist acht Seiten lang und listet sämtliche grausigen Details der erschütternden Bluttat an dem siebenjährigen Mädchen. Der Ankläger wird sie gleich zu Beginn des Verfahrens ab 9 Uhr (heute.at berichtet live) vortragen. Im Anschluss daran sprechen Liane Hirschbrich, die Verteidigerin von Robert K. und Nikolaus Rast, der Vertreter der Opferanwalt. Dann beginnt Richter Daniel Rechenmacher mit der Befragung des Angeklagten.

Fünf Sachverständige erörtern heute ihre Gutachten am "Landl". Das sind die Psychiater Peter Hofmann sowie Werner Gerstl, die Psychologin Dorothea Stella-Kaiser, der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp und die DNA-Expertin Christa Nussbaumer.

Das Urteil soll am Mittwochabend fallen – wenn nicht zur Einholung eines "Obergutachtens" vertagt werden muss. Dies könnte drohen, da sich – wie berichtet – die beiden Psychiater Peter Hofmann und Werner Gerstl (er lieferte sein 166-Gutachten erst zwei Tage vor Prozessbeginn ab) in der Frage der Zurechnungsfähig uneinig sind. Hofmann kam zum Schluss, dass die Schizophrenie erst nach der Tat im Gefängnis ausgebrochen ist und durch die Isolation in der Haft eine komplizierende Persönlichkeitsstörung hinzugekommen ist, Gerstl hingegen glaubt dem Angeklagten, Stimmen zu hören, die den Auftrag zur Bluttat erteilt haben sollen. Laut seinem Dossier ist Robert K. seit seinem achten Lebensjahr schizophren.

Die Strafdrohung reicht von 15 Jahren Haft plus Einweisung (wenn die Geschworenen glauben, dass Robert K. bei seiner Tat wusste, was er tat) bis hin zur Einweisung in eine psychiatrische Klinik, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass er im Mai nicht zurechnungsfähig war. Für Robert K. gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

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