Steiermark

Häusl-Handy aus Supermarkt bringt Steirer vor Gericht

Ein gefundenes Handy wurde einem Mann aus Weiz zum Verhängnis. Vor Gericht zuckte der Angeklagte komplett aus: "Das wird alles ein Nachspiel haben!"

Roman Palman
Der Mann gab an, das Smartphone auf der Herren-Toilette eines Supermarkts gefunden zu haben. Symbolbild
Der Mann gab an, das Smartphone auf der Herren-Toilette eines Supermarkts gefunden zu haben. Symbolbild
Getty Images/iStockphoto

Für bizarre Szenen sorgte ein Angeklagter im Bezirksgericht Weiz. Der nicht ganz so ehrliche Finder eines Handys auf einer Supermarkt-Toilette musste sich wegen der mutmaßlichen Unterschlagung eben desselben vor der Justiz verantworten. Wie die "Kleine Zeitung" am Montag berichtet, hatte der 49-Jährige das Smartphone einfach eingesteckt und daheim seine eigenen Daten aufgespielt – angeblich, damit der unbekannte Besitzer es orten könne.

Als der Richter ungläubig fragte, warum er das Gerät nicht einfach abgegeben habe, zuckte der bereits seit der Rechtsbelehrung völlig aufgebrachte Angeklagte aus: "Ich vertraue niemandem", erklärte er und zeterte los. Beim nächsten Mal werde er das Handy "wegschmeißen" oder "mit dem Auto drüber fahren". 

"Da müssen Sie zuerst zur Frau Zadić gehen"

Der Richter jedoch stand über solchen Emotionsausbrüchen: "Das dürfen Sie nicht". Als sich der 49-Jährige dann auch noch gegenüber der tatsächlichen Besitzerin des Handys – sie war als Zeugin geladen – aggressiv äußerte, setzte es eine Nachhilfe zum Ablauf von Strafverfahren in Österreich.

Der Handy-Besitzerin unterstellte der Steirer gleich Verleumdung und Versicherungsbetrug und kündigte an, deshalb über "Gegenanzeige" bis zum Oberlandesgerichtshof zu gehen. Selbst solche hanebüchene Drohungen ließen den Richter kalt. Knochentrocken gab er zurück: "Da müssen Sie zuerst zur Frau Zadić gehen, damit sie eine Gesetzesänderung macht".

Auch eine Freundin des Angeklagten konnte dessen Handeln nicht nachvollziehen, berichtet die "Kleine Zeitung" vom Prozess. Zur Polizei seien sie aus Zeitgründen nicht gegangen – und am nächsten Tag stand diese schon vor der Tür nachdem die Besitzerin tatsächlich das Handy geortet hatte. 

"400 Euro für diesen Kack?!"

Ob der beim Einkaufen offenbar unachtsamen Frau das Telefon gestohlen wurde, oder nur unterschlagen, mache beim Strafausmaß keinen Unterschied mehr, führte der Richter aus. In seinem – nicht rechtskräftigen – Urteil verdonnerte er den 49-Jährigen schließlich zu 80 Tagessätzen zu je fünf Euro.

Das ließ diesen sich wieder vergessen: "400 Euro für diesen Kack?!", donnerte er, nur um gleich darauf zu erklären, dass es ihm nicht um das Geld gehe: "Es geht mir um die Gerechtigkeit." Er wolle auf jeden Fall in Berufung gehen. Nachsatz: "Das wird alles ein Nachspiel haben!" [...] "Das lass ich nicht auf mir hocken. Das gehört normal in die Zeitung!"

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