Gesundheit

Handysignatur, Bürgerkarte so kommst du zum Grünen Pass

Am Wochenende stand der Grüne Pass endlich auch Geimpften zur Verfügung. Um ihn nutzen zu können, gibt es ein paar Voraussetzungen. Der Überblick.

Sabine Primes
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Der "Grüne Pass" ist da.
Der "Grüne Pass" ist da.
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Mit dem so genannten "Grünen Pass" soll nun endlich wieder das normale Leben in der Gesellschaft einkehren. Wer nicht aus der "Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)" ausgetreten ist, kann mit dem "Grünen Pass" neben Zertifikaten über Corona-Tests und Genesung einer Infektion auch Impfnachweise bequem am Smartphone vorweisen. 

Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist aktuell eine Handysignatur. Sie ist das Instrument, mit dem du deine Identität rechtsgültig im Internet nachweisen kannst.

Die Handy-Signatur ist Voraussetzung für die Nutzung des "Grünen Passes".
Die Handy-Signatur ist Voraussetzung für die Nutzung des "Grünen Passes".
Screenshot/www.handy-signatur.at

Was ist eine Handysignatur und wie bekomme ich sie?

Mit der Handy-Signatur kannst du schnell und kostenlos deine Identität im Internet nachweisen. Die Handy-Signatur ermöglicht es, Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit dein digitaler Ausweis im Netz. Mit der Signatur kannst du zahleiche Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug bequem von zu Hause aus erledigen. Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. 

Voraussetzungen für die Handy-Signatur sind ein Handy, das SMS empfangen kann (muss kein Smartphone sein) und das eine österreichische oder deutsche SIM-Karte enthält. Das Handy kann auch ein Wertkartentelefon sein.

So aktivierst du deine Handy-Signatur

Die Aktivierung ist auf verschiedenen Wegen möglich:
1. Registrierungsstelle
Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsstellen oder Finanzämter in ganz Österreich. Zur Liste der Registrierungsstellen.
Voraussetzung: Amtlicher Lichtbildausweis
2. FinanzOnline
Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, weil er zB. seinen Steuerausgleich online erledigt, kann auch auf diesem Weg seine Signatur beantragen. Melde dich mit deinen FinanzOnline-Zugangsdaten an und wähle den Menüpunkt "Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren". Es kann einige Tage dauern, bis du den Bestätigungs-Brief von FinanzOnline  bekommst. Hier die Anleitung zum Nachlesen. 
Voraussetzung: FinanzOnline-Zugang
3. Über das Online-Konto bei Post.at
Falls du ein Online-Benutzerkonto bei der Post hast, kannst du in 4 Schritten die Signatur aktivieren. Hier geht es zur Österreichischen Post AG.

Die Handy-Signatur ersetzt die Bürgerkarte

Die Bürgerkarte war - wie auch die Handy-Signatur- deine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Du brauchst allerdings ein Chipkarten-Lesegerät für deinen Computer/Laptop. Mit der Bürgerkarte kannst du zahleiche Amtswege bequem von zu Hause aus erledigen.

ACHTUNG!!!
Aktuell kann keine Bürgerkarte mehr beantragt werden. Bereits als Bürgerkarte aktivierte e-cards behalten ihre Gültigkeit. Neue, ab Oktober 2019 ausgegebene e-cards (jene mit Foto) können aber nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Somit ist die Handy-Signatur aktuell der einzige Weg, um sich virtuell rechtgültig auszuweisen und den "Grünen Pass" nutzen zu können.
Grund: Die Bürgerkarte wird in Zukunft von der E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) abgelöst. Derzeit befindet sich die E-ID in Planung. Ab dem Vollbetrieb kann eine als Bürgerkarte aktivierte e-card noch als Signaturkarte verwendet werden, aber nicht mehr als E-ID.

Alternativ: Ausdruck aus der Apotheke

Wem das Elektronische zu kompliziert ist, kann sich den Impfnachweis auch in der Apotheke ausdrucken lassen und mit sich tragen.