Ein erschütternder Fall wurde am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt. Ein 78 Jahre alter, demenzkranker Bewohner eines Pflegeheims wacht mitten in der Nacht (es war der 2. Juli 2024) auf und verspürt starken Durst. Weil er in seinem Zimmer kein Wasser fand, ging er in die unversperrte Bewohnerküche.
Dort öffnete er den unversperrten Unterschrank der Spüle, nahm einen Kanister mit Industriespülmittel heraus und trank daraus. Der Mann erlitt schwere innere Verätzungen, wurde ins Krankenhaus gebracht und starb kurze Zeit später.
Die Staatsanwaltschaft machte die Betreibergruppe des Heims für den Tod verantwortlich. Es habe mangelhafte technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen gegeben. Staatsanwältin Barbara Baum betonte am Freitag vor Gericht: "Das, was am 2. Juli passiert ist, war kein Zufall. Es war eine Frage der Zeit, weil der Unterschrank nicht verschlossen war. Es sagt einem schon der Hausverstand, dass ein Schrank mit Putzmitteln verschlossen werden muss." Gerade bei demenzerkrankten Menschen müsse besondere Vorsicht gelten.
Die Verteidigung widersprach. Das Demenzzentrum habe sich an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, hieß es. Die Küchentüre sei in der Nacht normalerweise immer versperrt gewesen, der Vorfall sei auf einen Fehler einer Mitarbeiterin zurückzuführen.
Richterin Michaela Sanin sah die rechtlichen Vorgaben erfüllt und sprach das Heim daher frei. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.