Er will 250.000 Euro

"Unverschämtheit" – Heino verklagt die AfD

Volkssänger Heino geht gerichtlich gegen die AfD vor. Die Partei nutzte seinen Namen für eine Wahlkampagne – ohne ihn zu fragen.
Nick Wolfinger
19.04.2026, 19:23
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Der deutsche Volkssänger Heino (87) wehrt sich gegen die politische Vereinnahmung. Die AfD in der Uckermark (Brandenburg) hatte ohne seine Zustimmung mit seinem Namen und einem seiner bekannten Hits auf Social Media Werbung gemacht.

Der Auslöser ist ein Posting des AfD-Landratskandidaten Felix Teichner (35), der mit Heinos Namen um Stimmen geworben haben soll. Davon will Heino aber offenbar nichts gewusst haben – und zieht nun rechtliche Konsequenzen.

Auf den Social-Media-Kanälen der Partei war ein Bild von Teichner zu sehen - dazu der Satz: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen!". Zusätzlich wurde auf Heinos Hit "Blau blüht der Enzian" angespielt, sogar ein Liedausschnitt war im Hintergrund zu hören.

Heino: "Unverschämtheit"

Für Heino geht das zu weit. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt und schaltete sofort einen Anwalt ein. Dieser forderte die sofortige Löschung der Inhalte sowie eine Unterlassungserklärung. Außerdem verlangt Heino ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro.

"Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit", erklärte Heino gegenüber "Bild".

"Leider in die rechte Ecke gestellt"

Er singe auf seiner Tournee "Made in Germany" deutsche Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne, erklärt sein österreichischer Manager Helmut Werner (42) dazu gegenüber "Bild".

"Leider wird man deshalb schon von einigen Leuten in die rechte Ecke gestellt. Das passte den Verantwortlichen der AfD vermutlich in ihr Konzept. Doch es ist absurd, Heino eine rechte Gesinnung zu unterstellen", so Werner. Laut ihm stehe Heino "für konservative Werte", mit der AfD habe er aber "nichts zu tun".

Prominenter wehrt sich gegen Vereinnahmung

Der betroffene Kandidat sieht das anders: „Ich bin ein Fan von Heino und war auch kürzlich auf zwei seiner Konzerte. Das hat mich animiert, ihn in mein Posting einzubinden". Die hohe Forderung hält er für überzogen.

Heinos Anwalt solle sich überlegen, ob er mit dieser Klage nicht viel eher einen "Imageschaden" erzeuge, als durch seine Verwendung eines Heino-Songs im Wahlkampf, so Teichner.

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